(Original)Wohnmobil im Ausland mieten - Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
Sie dürfen grundsätzlich kein unverzolltes Fahrzeug benutzen. Unverzollte Fahrzeuge müssen Sie an der Grenze beim Schweizer Zoll unaufgefordert zur definitiven Einfuhr in die Schweiz anmelden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die Ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum Gebrauch überlassen möchten. Spezialregelungen sind lediglich in wenigen Fällen vorgesehen.