Rechtsanwälte . Fachanwälte Saß & Liskewitsch
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Jul 27, 2021
‼ PROBLEMFALL 🔴 Messverfahren LEIVTEC XV3 und hier sollte man als Betroffener "weiter im Spiel" bleiben, denn so - nach dem OLG Oldenburg - ganz aktuell das OLG Celle mit Beschluss vom 18.06.2021, 2 Ss (Owi) 69/21 🔴 1. Bei sämtlichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 liegt derzeit kein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren mehr vor, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. 🔴 2. Die Richtigkeit des ermittelten Geschwindigkeitswertes ist bei Messungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 derzeit unabhängig davon, ob das sog. Messung-Start-Foto die in der am 14. Dezember 2020 geänderten Gebrauchsanweisung genannten Anforderungen erfüllt und ob es sich um eine Rechts-, Links- oder Geradeausmessung handelt, nicht mehr garantiert. ▶ Mehr zu diesen Entscheidungen und mehr zum Bußgeldverfahren findet Ihr in - schon - Teil 3 unseres Blogs https://www.sass-liskewitsch.de/rund-ums-bussgeldverfahren-teil-3/