Rechtsanwälte . Fachanwälte Saß & Liskewitsch
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Aug 4, 2020
🔴 Berufskraftfahrer: Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Entzug der Fahrerlaubnis (wegen u.a. Unfallflucht) 🔴 Das SG Stuttgart hat entschieden, dass dann, wenn einem Berufskraftfahrer wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen wird und der Arbeitgeber daraufhin das Arbeitsverhältnis kündigt, grundsätzlich eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld wegen versicherungswidrigen Verhaltens eintreten kann. 🔴 Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die für eine Sperrzeitverhängung notwendige grobe Fahrlässigkeit des Mitarbeiters bezüglich der Verursachung der Arbeitslosigkeit insbesondere dann anzunehmen, wenn der Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis eine nur vorsätzlich begehbare Verkehrsstraftat, wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, war. ©️ SG Stuttgart, 30.09.2019, S 3 AL 6956/18 ▶️ Pressemitteilung des SG Stuttgart v. 03.08.2020