Taxi Halle, Taxigenossenschaft seit 1930
Taxi Halle, Taxigenossenschaft seit 1930
Dec 9, 2019
Kindersitze im Taxi? Jedes Taxi führt in der Regel zwei Kindersitze mit. Das betrifft allerdings nur die platzsparende Ausführung (Sitzerhöhung) für Kinder ab 4 Jahre. Nach § 21 Abs. 1a StVO dürfen Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, bekanntlich nur dann mitgenommen werden, wenn Kindersitze verwendet werden. Für die nicht regelmäßige Taxibeförderung gibt es eine Ausnahmevorschrift. Kinder der Gewichtsklasse 0 (weniger als zehn Kilogramm, bis zu einem Alter von ca. neun Monaten) und der Gewichtsklassen 0+ (weniger als 13 kg, bis zu einem Alter von ca. zwei Jahren) müssen aufgrund der Sperrigkeit der altersgerechten Sicherheitssysteme im Taxi nicht gesichert werden. Im Interesse des Kunden ist es vorteilhaft, bereits bei der Bestellung des Taxis den Hinweis für erforderliche Kindersitze zu geben.
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