(Original)Schadensersatz?
Kommt ein bestelltes Taxi viel zu spät, dass man deshalb etwa einen Flieger oder Zug verpasst, hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt im Prinzip auch, wenn das Auto unterwegs mit einem technischen Defekt liegen bleibt. Der Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn das Taxiunternehmen schuldhaft gehandelt hat. Wenn das Fahrzeug hingegen nachweislich trotz regelmäßiger Wartung liegenbleibt, hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Entschädigung.