Sachverständiger für Immobilienwertermittlung Dipl. Ing. (FH) Henry Menzel
Sachverständiger für Immobilienwertermittlung Dipl. Ing. (FH) Henry Menzel
Aug 22, 2020
Bruttogrundfläche BGF in der Immobilienbewertung Quelle: Sachwertrichtlinie vom 05.09.2012 In der DIN 277-1:2005-02 wird die Bruttogrundfläche definiert. Der Wert eines Gebäudes wird im Sachwertverfahren über die Bruttogrundfläche ermittelt. Im Wesentlichen werden dazu die Flächen der äußeren Abmessungen ermittelt und mit der Anzahl der Vollgeschosse multipliziert. Die dargestellte Skizze erläutert die Bestimmung der Bruttogrundfläche. Die Flächen des Bereiches a: sind überdeckt und in voller Höhe umschlossen. „anrechenbar“ Die Flächen des Bereiches b: sind überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. „anrechenbar“ Die Flächen des Bereiches c: sind nicht überdeckt. „nicht anrechenbar“ Weitere Einzelheiten werden in der Sachwertrichtlinie erläutert.