PlusB Consulting - Michael Wühle
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Sep 23, 2020
New Post: GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG) - Das GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG) TRITT AM 1. NOVEMBER 2020 IN KRAFT Ab dem 1. November 2020 löst das GEG das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) ab. Den Gesetzestext finden Sie hier. (Artikel 1) Was ändert sich? Das GEG führt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen und aufeinander abgestimmten Regelwerk zusammen. Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Dazu werden einheitliche energetische Anforderungen an die Anlagetechnik und den baulichen Wärmeschutz von Neubauten und Bestandsgebäuden definiert. Der verbleibende Energiebedarf zur Wärme- und Kälteversorgung soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Nutzung erneuerbarer Energien Die gebäudenahe Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wird angerechnet. Rechenverfahren nach DIN V 18599 Das Rechenverfahren nach DIN V 18599 wird als Standardverfahren festgelegt. Energieausweis Die Anforderungen an Energieausweise und Modernisierungsempfehlungen steigen mit dem GEG, was für Aussteller höhere Sorgfaltspflichten mit sich bringt. Gültigkeit Für Bauanträge ab dem 01.11.2020 muss das Gebäudeenergiegesetz angewendet werden. CO2 Das Thema CO2 wird deutlich sichtbarer auch in den neuen Energi
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