DOGS Prüfzeichen GmbH & Co. KG + Sachverständigenbüro für Autoparksysteme
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Oct 19, 2020
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ACHTUNG, LEBENSGEFAHR! IHR AUTOPARKSYSTEM STOPPT NICHT WIE EIN ELEKTRISCHES ROLLTOR. Richtig gewartet und fachgerecht geprüft, sind Doppelstockgaragen praktische, Platz und Kosten sparende Parkraum-Lösungen. Wie schnell sie jedoch auch zur lebensgefährlichen Falle werden können, zeigt das Beispiel eines Kindes, das in München an einer solchen Anlage verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich Mitte Mai 2020 auf einem fremden Grundstück in Untermenzing (80997 München). Der Neunjährige war bei einem Freund zu Besuch. Bei dem Parksystem handelte es sich um einen gängigen Vierfachparker. Die Anlage wurde von einem Erwachsenen bedient. Entweder dachten die Beteiligten, dass die Anlage bei Widerstand stoppt so wie ein elektrisches Rolltor oder sie waren unbewusst zu nah an die Grubenkante herangetreten, weil im Gefahrenbereich die gelb-schwarze Sicherheitsmarkierung fehlt (u. a. vorgeschrieben in der DIN EN 14010). Das Kind wurde von der herabfahrenden Plattform erfasst und erlitt zwei gebrochene Zehen und diverse Quetschungen. Die Behandlungskosten werden voraussichtlich die Eigentümer übernehmen müssen. Sie tragen die volle Haftung, weil die Mindestanforderungen an die Sicherheit des Parksystems nicht erfüllt sind. Das fatale Zusammenspiel: fehlendes Wissen der Eigentümer u. der HV als Delegationspartner. Es zeigt auch die Notwendigkeit der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der Sachverständigenprüfung, die nicht durch die Wartung ersetzt werden kann.
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