DOGS Prüfzeichen GmbH & Co. KG + Sachverständigenbüro für Autoparksysteme
DOGS Prüfzeichen GmbH & Co. KG + Sachverständigenbüro für Autoparksysteme
Apr 29, 2021
Unkenntliche Pfeile für die Bewegungsrichtung an dem Bedienelement eines Wöhr Autoparksystems Parklift 402. Bei der sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung wurden u. a. die nicht mehr erkennbaren Pfeile für die Bewegungsrichtung der Parkplattform festgestellt. Bei einer unkenntlichen Angabe besteht die Gefahr einer Fehlbedienung durch den Stellplatznutzer der Duplexgarage. Es handelt sich hierbei um ein klar definiertes Kriterium für die Anforderung an die Sicherheit des Autoparksystems nach der DIN EN 14010. Weitere Kriterien bei der sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung an den Bedienelementen sind u. a. die Abschließbarkeit, ein funktionstüchtiger Not-Aus-Knopf und die richtige Schutzklasse (IP 65 oder IP 45). Im Schadensfall haftet hier der Eigentümer. Die Prüfung aller Sicherheitsanforderungen an das Autoparksystem ist Bestandteil der regulären sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung / UVV-Prüfung, die alle 3 Jahre stattfindet und dem Hausverwalter / Eigentümer die Orientierung für alle notwendigen Maßnahmen gibt.
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