DOGS Prüfzeichen GmbH & Co. KG + Sachverständigenbüro für Autoparksysteme
DOGS Prüfzeichen GmbH & Co. KG + Sachverständigenbüro für Autoparksysteme
May 17, 2021
Beauftragung von Reparaturarbeiten an Autoparksystemen Die Handwerkkammer für München und Oberbayern hat in ihrer handwerksrechtlichen Abgrenzung vom 29.04.2021 gegenüber ihren Mitgliedsbetrieben klargestellt, wer welche Arbeiten an Autoparksysteme ausführen darf. Alle Eigentümer und Hausverwaltungen, die in Zukunft Instandhaltungsarbeiten an Autoparksystemen beauftragen möchte, müssen folgendes beachten. 1. Handwerksrolleneintrag prüfen, bevor der Auftrag erteilt wird 2. sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Arbeiten nicht von einem Subunternehmen ohne die erforderliche Zulassung ausgeführt werden 3. Qualifikationsnachweise anfordern z. B. DIN EN 1090 Die aktuelle handwerksrechtliche Abgrenzung betrifft alle Arbeiten, die die Sicherheit der Anlage berührt, Arbeiten an der Hydraulik und Elektrik und Korrosionsschutzarbeiten. Das DOGS® Sachverständigenbüro steht für Fragen zur Abgrenzung gerne zur Verfügung und übernimmt auch gerne im Vorfeld die Prüfung der Auftragsvergabe.
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