Asco GmbH Aufzugsservice München
Asco GmbH Aufzugsservice München
Aug 2, 2020
Aufzugwartung: Daten & Fakten im Überblick 1) Wartung von Aufzügen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung Zum 1.6.2015 trat die neue Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge in Kraft. Allgemein regelt diese die Prüfgrundlagen für überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen sollen den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage bis zur nächsten Prüfung sicherstellen. Wichtig! Im Zuge der neuen Betriebssicherheitsverordnung traten zahlreiche Neuerungen in Kraft. So darf man neue Aufzüge nicht mehr direkt nach dem Inverkehrbringen in Betrieb nehmen. Denn ss muss jetzt vor der erstmaligen Inbetriebnahme eine Überprüfung durch eine zertifizierte Stelle stattfinden. Außerdem hat von nun an jeder Aufzug ein wirksames Zwei-Wege-Kommunikationssystem, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Daher muss man zwingend am Aufzug eine Prüfplakette anbringen, die den nächsten Prüftermin sowie die Prüfungsstelle aufweist. Somit erkennt man nicht geprüfte Anlagen auf einen Blick. Der Aufzug ist regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle zu prüfen. Dabei darf man somit eine Prüffrist von 2 Jahren nicht überschreiten. Für alle Aufzüge ist außerdem ein Notfallplan auszuarbeiten. Weiterlesen:
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