Rechtsanwalt Oliver Kochan
Rechtsanwalt Oliver Kochan
Jan 7, 2020
2020 - das neue Jahr bringt Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Einige der relevantesten Neuerungen kurz für Sie zusammengefasst:  Der gesetzliche Mindestlohn steigt: ab 1.1.2020: von 9,19€ auf 9,35€ / Stunde  Mindestvergütung für Auszubildende: 1. Ausbildungsjahr 515€. Der Betrag wird in den kommen Jahren weiter steigen. Im 2. Ausbildungsjahr steigt die Vergütung um 18%, um 35% im dritten und 40% im vierten Jahr  Entscheidungen über Teilzeitanträge werden ab sofort per E-Mail durch den Arbeitgeber übermittelt  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das Ende des „gelben Scheins“ droht. Ab 2022 übermitteln die Krankenkassen elektronisch die Daten bzgl. der Krankmeldung an den Arbeitgeber  Unternehmen sind verpflichtet, Arbeitszeit und Pausen von Arbeitnehmern aufzuzeichnen. Zur Umsetzung muss das Arbeitszeitgesetz angepasst werden. Was das konkret bedeutet, bleibt noch offen.  die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung steigt auch 2020  ein neuer Freibetrag entlastet die Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung. Die Anpassung erfolgt immer jährlich entsprechend der allg. Lohnentwicklung Bei konkreten Fragen rund um das Arbeitsrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Rufen Sie mich gerne an.