kassen-stiller.de
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Jan 10, 2020
Die Bonpflicht, oder genauer: die Belegausgabepflicht. Leidiges Thema zum Jahreswechsel auf 2020, denn schon im Laufe der letzten Jahre wurde das in Kraft tretende Gesetz verabschiedet und ist, zumindest für interessierte Kassen-Fachhändler und Steuerberater, keine Überraschung. Doch was nur wenige wissen und berücksichtigen: die Steuerpflichtigen (Händler/Bäcker/Metzger) können eine Ausnahme beim zuständigen Finanzamt beantragen. Siehe dazu AO § 146a (2) und AO § 148. Ich persönlich gehe davon aus, dass im Besonderen den heiß diskutierten Bäckereien und Metzgereien, sowie den Kiosken zeitnah auf dem kurzen Dienstweg ein Ausnahme-Antrag bewilligt wird. Den Gastronomen und Imbiss-Buden wird man ab sofort noch strenger auf die Finger gucken. Den Gastronomen sollte es recht sein, denn wenn die ausgestellten Belege häufiger auf Richtigkeit geprüft werden, sind sie damit auch besser vor Betrug durch die Angestellten geschützt. Und egal ob man Belege erstellt oder nicht, mit einer Kasse muss jeder (!) Geschäftsvorfall erfasst werden, auch der Absacker aufs Haus.