(Original)NEU Betriebliche Altersvorsorge ( BAV ) ab 01.01.2022
Neuerungen für Arbeitgeber
Arbeitnehmer - Pflichtzuschuß für Arbeitgeber
Wenn Sie Arbeitgeber sind:
Müssen Sie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent der eingezahlten bAV-Beiträge Ihres Mitarbeiters leisten, wenn sich dieser für eine Entgeltumwandlung entscheidet. Für neue Verträge ab 2019 gilt dies sofort, für bestehende Verträge gilt dies ab 2022.
Betrifft Sie das neue Sozialpartnermodell nur, wenn Sie einen entsprechenden Tarifvertrag haben.
Werden Sie vom Staat unterstützt, wenn Sie die bAV-Verträge von Geringverdienern bezuschussen.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren bAV-Berater. Nicht jede Änderung des BRSG wirkt sich auf die bAV in Ihrem Unternehmen aus. Haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wird dieser die nötigen Neuerungen in Ihr bAV-Konzept implementieren. Haben Sie keinen Ansprechpartner, dann wenden Sie sich gern an uns. Unsere Experten für betriebliche Altersversorgung unterstützen Sie gern und helfen Ihnen, Ihre bAV anzupassen und zu optimieren.