RomAnwalt Kanzlei Roman Weber LLM
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Jun 26, 2020
Wo mit dem E-Roller fahren? Er sieht aus, wie ein Tret-Roller, gilt aufgrund des E-Antriebs aber als sogenanntes #Elektro- Kleinstfahrzeug. Und damit gelten für seine Nutzung besondere Regeln, die zB auch für #Segways gelten: ua die eKEV. So darf der E-Roller nicht schneller als 20 km/h fahren. Es darf gefahren werden ab dem 14. Lebensjahr und zwar nur auf #Radwegen und #Radstreifen. Sind diese nicht vorhanden, muss(!) auf der Straße gefahren werden: nicht auf dem #Gehweg. Es handelt sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug im Sinne von Paragraph 1 Absatz 2 StVG, doch gelten die Regelungen für Radler. Wichtig ist zu beachten, dass es somit eine #Alkoholgrenze gibt und: Fußgänger haben immer Vorrang auf gemeinsam genutzten Wegen! Sollte es zu einem Zusammenstoß zwischen Fußgängern und #E-Roller kommen, gehen damit in der Regel rechtliche Streitigkeiten einher. Hier ist es meist geboten, einen Anwalt einzuschalten. Romwalt.de Rechtsanwalt Weber in Detmold Werbung für anwaltliche Dienstleistung
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