Zahnarztpraxis Stephan Wächter
Zahnarztpraxis Stephan Wächter
Jul 7, 2021
Ein Hoffnungsschimmer! ...oder es ist nichts so schlecht, dass es nicht für etwas gut ist: Zahnersatz: Bonusregelung für das Jahr 2020 06.07.2021 Aktuelles Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2020 viele Versicherte die jährliche bzw. halbjährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch nehmen. Diese Problematik wurde vom Gesetzgeber erkannt. Mit dem im Laufe dieses Jahres noch in Kraft tretenden Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wird geregelt, dass der Bonus für das Jahr 2020 als erfüllt gilt. Diese Regelung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2021 in Kraft. Das bedeutet: Bei allen Fällen einschließlich Wiederherstellungen, bei denen wegen des fehlenden Nachweises aus dem Jahr 2020 ein geringerer Festzuschuss festgesetzt bzw. abgerechnet worden ist, haben die Versicherten nun nachträglich einen Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages durch ihre Krankenkasse. Dies gilt auch für Fälle, die im Jahr 2020 begonnen, aber erst im Jahr 2021 abgeschlossen wurden. Heil-und Kostenpläne, die aktuell von der Krankenkasse noch ohne die Sonderregelung bezuschusst worden sind, sollen den Krankenkassen zwecks Änderung nicht erneut eingereicht werden. !!! Aber Sie sollten sich natürlich um 2021 kümmern - das erste Halbjahr ist schon vorbei ;-)
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