Rechtsanwalt im Kaiserviertel Klaus Pampus
Rechtsanwalt im Kaiserviertel Klaus Pampus
Jan 10, 2020
Der Bundesgerichtshof hat am 28.02.2018, Az. VIII ZR 157/17, entschieden, dass der Vermieter dem Mieter nach Auszug aus der Wohnung keine Gelegenheit zur Schadensbeseitigung geben muss. Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Vermieter etwaige Schäden sofort selbst beseitigen bzw. beseitigen lassen und die dabei entstehenden Kosten vom Mieter ersetzt verlangen. Das Urteil bezieht sich jedoch nicht auf Schönheitsreparaturen des Mieters.