Rechtsanwalt im Kaiserviertel Klaus Pampus
Rechtsanwalt im Kaiserviertel Klaus Pampus
Aug 29, 2019
Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 5.7.2019 AZ LV7/17 geurteilt, dass ein zur Grundlage eines angegriffenen Bussgeldbescheides gemachte Gerät TraffiStar S350 keine ausreichenden Daten speichert und die Messungen daher nicht verwertbar sind. Zwar hat das Urteil außerhalb des Saarlandes keine bindende Wirkung - trotzdem reagieren die Ordnungsämter. So haben Berlin und Bielefeld die Geschwindigkeitsmessgeräte vom Typ Traffistar S350 ebenfalls aussortiert. Ohne eine "zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses" kann das Ergebnis nicht verwendet werden. Ohne nachvollziehbare Daten kann auf dieser Basis kein Bußgeldbescheid erstellt werden.