(Original)Der Europäische Gerichtshof hat am 26.03.2020 ein für den Verbraucherschutz sehr wichtiges Urteil (Az. C-66/19) verkündet. Eine vom EuGH für unzureichend empfundene Formulierung findet sich in nahezu sämtlichen seit dem 11.06.2010 abgeschlossenen Darlehensverträgen. In diesen Fällen wurden Kunden falsch über die Widerrufsfrist aufgeklärt und können ihren Kreditvertrag widerrufen