(Original)Es wird höchste Zeit für kürzere Insolvenzen
#GJtax #Restschuldbefreiung #Neustart
Am 01.07.2020 hatte die Bundesregierung das verkürzte Restschuldbefreiungsverfahren beschlossen, dies wurde zuletzt am 09.09.2020 im Bundestag debattiert.
Folgendes ist u.a. geplant:
- Wirkung für Insolvenzanträge ab 01.10.2020
- Schrittweise Rückwirkung ab 17.12.2019
- Verkürzung im Regelfall von 6 auf 3 Jahre
- Gilt erstmals für Unternehmer und Verbraucher
- Stärkere Inanspruchnahme von Verbrauchern
- Für Verbraucher zunächst nur bis 2025
Die Bundestagsunterlagen finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-de-restschuldbefreiungsverfahren-707870
Gerade in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es notwendig, einen Neustart wagen zu können.
Dies und mehr finden Sie hier:
http://www.gj.tax