TobaTours - Ihr Traumurlaub vom Asienspezialisten in Dresden - individuell, flexibel, anspruchsvoll
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Jun 16, 2019
Seit dem 01.06.2019 sind Reisebüros und Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, auch die Kontaktdaten ihrer Kunden zu erfassen und an Airlines zu melden. Daher bitten wir unsere Kunden bei einer Flugbuchung nun auch um die Bekanntgabe einer Mobilnummer ODER einer Mailadresse, die wir an die jeweilige Airline übermitteln müssen. Die Kunden müssen sicherstellen, das sie während ihres Urlaubs unter den angegebenen Kontaktdaten für die Airline erreichbar sind. Hintergrund: Seit dem 01.06.2019 müssen gemäß der IATA Resolution 830d (IATA = International Air Transport Association) nun auch Kontaktdaten des Kunden erhoben und an die Airlines weitergeleitet werden. Dadurch möchten die Airlines die Kunden "erreichbar" machen, wenn es zu Flugausfällen oder Flugzeitenänderungen kommt. Der enorme Kostendruck bei den Airlines führt zu permanentem "finetuning" bei den Flugverbindungen, Umsteigezeiten und den eingesetzten Flugzeugen: wenn dann noch große Teile der Flugzeugflotte wg. unverschuldeter technischer Probleme (siehe Boeing 737 MAX, aber auch der Airbus A380 und viele andere Flugzeugtypen waren schon von Start - und Landeverboten betroffen) am Boden bleiben müssen, dann wird es langsam eng. Wir versuchen diese Unannehmlichkeiten für unsere Kunden soweit als möglich zu minimieren. Das machen wir kostenlos und auch mal außerhalb der Geschäftszeiten. Aber unsere Möglichkeiten sind bis auf eine faire und wirklich engagierte Unterstützung der Kunden begrenzt.