VAN LENGERICH Rechtsanwälte Notar Steuerberater
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Oct 1, 2020
Alkohol und Fahrrad Fährt man mit dem Fahrrad und ist mit einer Blutalkoholkenzentration von mehr als 1,6 Promille unterwegs, dann kann man verpflichtet werden, eine MPU zu machen und ein entsprechendes Eignungsgutachten beizubringen. Unterlässt man das, dann kann einem verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bewegen (so auch: VG Neustadt a.d. Weinstraße Urteil vom 12.08.2020). Sind auch Sie betroffen? Dann rufen Sie an: 0591-4343