Bruch an den tragenden Bauteilen Bei einer DOGS® Prüfung wurden starke Korrosionsschäden an den Konstruktionsteilen im Grubenbereich festgestellt, die bereits zum gefährlichen Bruch geführt haben. Das gesamte Parksystem ist durch die Korrosionsschäden instabil und droht zu kippen. Über Jahre hinweg wurden die Schäden von der Wartungsfirma mit Noten bewertet, ohne einzugreifen (Maßnahmen für die Ursachenbeseitigung oder Reparatur). Die Anforderungen aus der DIN EN 14010 an die mechanische Festigkeit und Zuverlässigkeit wurden bei der Entwicklung und Herstellung des Autoparksystems nicht erfüllt. Den Schaden tragen die Eigentümer durch hohe Reparaturkosten. Der unabhängige Sachverständige für Autoparksysteme Thomas Werneburg prüft auch schwer einsehbare Stellen im Grubenbereich und macht proaktive Vorschläge für die Beseitigung von Schäden und Ursachen. Die Eigentümer entschieden sich für die sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung zusätzlich zur Wartung und erhielten damit eine schnelle, preiswerte Sachverständigenprüfung und eine unabhängige Zustandsbewertung. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
Beitrag von Thomas Werneburg
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Beauftragung von Reparaturarbeiten an Autoparksystemen Die Handwerkkammer für München und Oberbayern hat in ihrer handwerksrechtlichen Abgrenzung vom 29.04.2021 gegenüber einem Mitgliedsbetrieb klargestellt, wer welche Arbeiten an Autoparksystemen ausführen darf. Handwerksrechtliche Abgrenzungen sind wichtig, um Schwarzarbeit festzustellen. Besonders größere Unternehmen und die Hersteller von Autoparksystemen führen die Kundenaufträge häufig nicht mehr selbst aus, sondern beauftragen Subunternehmer. Erfahrungsgemäß handelt es sich hierbei selten um einen erfahrenen Metallbau- oder Elektrobetrieb mit der erforderlichen Zulassung. Alle Eigentümer und Hausverwaltungen, die in Zukunft Instandhaltungsarbeiten an Autoparksystemen beauftragen möchte, müssen folgendes beachten. 1. Handwerksrolleneintrag prüfen, bevor der Auftrag erteilt wird. Auch, wenn der Betrieb schon viele Jahre auf dem Markt ist oder es sich um den Hersteller von Autoparksystemen handelt. 2. Lassen Sie sich immer schriftlich bestätigen, dass die Arbeiten nicht von einem Subunternehmen ohne die erforderliche Zulassung ausgeführt werden. Das hätte eine Reihe von Nachteilen für den Kunden. 3. Nachweise anfordern z. B. Zertifizierung nach DIN EN 1090 Die aktuelle handwerksrechtliche Abgrenzung betrifft alle Arbeiten, die die Sicherheit der Anlage berührt, Arbeiten an der Hydraulik und Elektrik und Korrosionsschutzarbeiten. Das DOGS® Sachverständigenbüro steht für Fragen zur Abgrenzung gerne zur Verfügung und übernimmt auch gerne im Vorfeld die Prüfung der Auftragsvergabe. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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Gutachten für das Landgericht Stuttgart im Mai 2021 Der Sachverständige für Autoparksysteme Thomas Werneburg wurde für ein mündliches Gutachten durch das Landgericht Stuttgart beauftragt. Er ist deutschlandweit im Einsatz. Das Thema des Verfahrens ist ein Unfallschaden im 5-stelligen Bereich an einem WMP Autoparksystem (Vierfachparker), der laut der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Stellplatznutzer verursacht wurde. Für die Klärung technischer Details und des Unfallhergangs hat sich das Gericht für einen Sachverständigen mit Spezialisierung auf Autoparksysteme entschieden. Der Sachverständige Thomas Werneburg (Geschäftsführer der DOGS Prüfzeichen GmbH und Co. KG und technischer Betriebsleiter der Werneburg Parksysteme GmbH) nutze für die Bewertung der Schäden die Auswertungen und Datensammlungen aus den sicherheitstechnischen DOGS®- Prüfungen / UVV Prüfungen. In den Auswertungen des DOGS® Prüfzeichens sind alle relevanten Informationen über WMP Autoparksysteme gespeichert. Das Gericht wird die Haftungsfrage klären und über die Kostenübernahme des Schadens entscheiden. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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Unkenntliche Pfeile für die Bewegungsrichtung an dem Bedienelement eines Wöhr Autoparksystems Parklift 402. Bei der sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung wurden u. a. die nicht mehr erkennbaren Pfeile für die Bewegungsrichtung der Parkplattform festgestellt. Bei einer unkenntlichen Angabe besteht die Gefahr einer Fehlbedienung durch den Stellplatznutzer der Duplexgarage. Es handelt sich hierbei um ein klar definiertes Kriterium für die Anforderung an die Sicherheit des Autoparksystems nach der DIN EN 14010. Weitere Kriterien bei der sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung an den Bedienelementen sind u. a. die Abschließbarkeit, ein funktionstüchtiger Not-Aus-Knopf und die richtige Schutzklasse (IP 65 oder IP 45). Im Schadensfall haftet hier der Eigentümer. Die Prüfung aller Sicherheitsanforderungen an das Autoparksystem ist Bestandteil der regulären sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung / UVV-Prüfung, die alle 3 Jahre stattfindet und dem Hausverwalter / Eigentümer die Orientierung für alle notwendigen Maßnahmen gibt. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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Unkenntliche Pfeile für die Bewegungsrichtung an dem Bedienelement eines Wöhr Autoparksystems Parklift 402. Bei der sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung wurden u. a. die nicht mehr erkennbaren Pfeile für die Bewegungsrichtung der Parkplattform festgestellt. Bei einer unkenntlichen Angabe besteht die Gefahr einer Fehlbedienung durch den Stellplatznutzer der Duplexgarage. Es handelt sich hierbei um ein klar definiertes Kriterium für die Anforderung an die Sicherheit des Autoparksystems nach der DIN EN 14010. Weitere Kriterien bei der sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung an den Bedienelementen sind u. a. die Abschließbarkeit, ein funktionstüchtiger Not-Aus-Knopf und die richtige Schutzklasse (IP 65 oder IP 45). Im Schadensfall haftet hier der Eigentümer. Die Prüfung aller Sicherheitsanforderungen an das Autoparksystem ist Bestandteil der regulären sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung / UVV-Prüfung, die alle 3 Jahre stattfindet und dem Hausverwalter / Eigentümer die Orientierung für alle notwendigen Maßnahmen gibt. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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Gutachten für das Landgericht Heidelberg an einem Autoparksystem des Herstellers Nussbaum Parking GmbH. (Bildüberschrift) Zur Feststellung von Montage- und Konstruktionsmängeln, die gerichtliche Auseinandersetzung, hat sich das Landgericht Heidelberg für den Sachverständigen für Autoparksysteme Thomas Werneburg entschieden. Die Autoparksysteme sind ein eigenständiger und komplexer Bereich des Anlagen- und Maschinenbaus. Bei der Auswahl des Sachverständigen durch das Landgericht war die Spezialisierung und Erfahrung in diesem Sachgebiet entscheidend. Gerne berät Sie das Sachverständigenbüro DOGS Prüfzeichen GmbH & Co. KG bei Problemen mit Nussbaum Autoparksystemen und nennt Ihnen auch gerne Möglichkeiten, im Rahmen der unabhängigen Beratung, für die Beschaffung von Ersatzteilen, Reparatur, Wartung, Sicherheitsprüfung / UVV-Prüfung. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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Gutachten für das Landgericht Heidelberg an einem Autoparksystem des Herstellers Nussbaum Parking GmbH. (Bildüberschrift) Zur Feststellung von Montage- und Konstruktionsmängeln, die gerichtliche Auseinandersetzung, hat sich das Landgericht Heidelberg für den Sachverständigen für Autoparksysteme Thomas Werneburg entschieden. Die Autoparksysteme sind ein eigenständiger und komplexer Bereich des Anlagen- und Maschinenbaus. Bei der Auswahl des Sachverständigen durch das Landgericht war die Spezialisierung und Erfahrung in diesem Sachgebiet entscheidend. Gerne berät Sie das Sachverständigenbüro DOGS Prüfzeichen GmbH & Co. KG bei Problemen mit Nussbaum Autoparksystemen und nennt Ihnen auch gerne Möglichkeiten, im Rahmen der unabhängigen Beratung, für die Beschaffung von Ersatzteilen, Reparatur, Wartung, Sicherheitsprüfung / UVV-Prüfung. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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Gutachten für das Landgericht Heidelberg an einem Autoparksystem des Herstellers Nussbaum Parking GmbH. (Bildüberschrift) Zur Feststellung von Montage- und Konstruktionsmängeln, die gerichtliche Auseinandersetzung, hat sich das Landgericht Heidelberg für den Sachverständigen für Autoparksysteme Thomas Werneburg entschieden. Die Autoparksysteme sind ein eigenständiger und komplexer Bereich des Anlagen- und Maschinenbaus. Bei der Auswahl des Sachverständigen durch das Landgericht war die Spezialisierung und Erfahrung in diesem Sachgebiet entscheidend. Gerne berät Sie das Sachverständigenbüro DOGS Prüfzeichen GmbH & Co. KG bei Problemen mit Nussbaum Autoparksystemen und nennt Ihnen auch gerne Möglichkeiten, im Rahmen der unabhängigen Beratung, für die Beschaffung von Ersatzteilen, Reparatur, Wartung, Sicherheitsprüfung / UVV-Prüfung. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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Versteckte Sicherheitsmängel an einem Multiparker G32 in München, auch nach Instandhaltungsmaßnahmen durch den Hersteller. (Bildüberschrift) Wer berät unabhängig? Was ist notwendig? Erfahrungsgemäß wird von Instandhaltungsfirmen für Autoparksysteme nur repariert, was sichtbar defekt ist. Oft wird auch nur die Fahrbahnerneuerung für den Doppelparker angefragt. Die Folgen daraus: Großes Sicherheitsrisiko für die Stellplatznutzer - Hohes Haftungsrisiko für die Eigentümer der Duplexgarage Die gängige Methode, eine Firma nur nach dem niedrigsten Preis auszuwählen, allein für die äußerliche Verschönerung der Doppelstockgarage, führt seit Jahren zu dem gefährlich niedrigen Sicherheitsniveau. Schnell werden für die Verschönerungen eines Stellplatzes bis 5.000 Euro investiert und die Beseitigung kleinerer, aber sehr wichtiger Sicherheitsmängel werden dagegen übersehen. Eine Gefahrenbeseitigung bei der Instandhaltung ist nicht immer mit höheren Kosten verbunden, entscheidend ist aber die Information und das Wissen über die wirklich notwendigen Maßnahmen. Hier kann nur der Sachverständige für Autoparksysteme unabhängig und im Interesse des Eigentümers /Verwalters beraten. Wenn der unabhängige Überblick fehlt, kommt es zu einer unvollständigen Beauftragung von Reparaturen. Das DOGS® Sachverständigenbüro orientiert sich ausschließlich an technische Normen und an der Gefährdungsliste der DIN EN 14010 und kann die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen festlegen. Der Besitzer einer Duplexgarage muss sicherstellen, dass kein Stellplatznutzer von seinem Eigentum gefährdet wird, auch wenn eine Hausverwaltung beauftragt wurde. Die Informationen und das Wissen über die wirklich notwendigen Maßnahmen erhalten Sie bereits bei der regulären sicherheitstechnischen DOGS® Prüfung / UVV Prüfung, die alle 3 Jahre stattfindet (deutschlandweit zum Festpreis 299,00 € zzgl. MwSt / pro Zweifach- oder Vierfachparker). Bereits ab 2,00 € zzgl. MwSt. /Monat umgerechnet auf einen Stellplatz stehen Ihnen damit alle aktuellen Fachinformationen zur Verfügung. Weiter Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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Sicherheitsmangel an einem Autoparksystem Parklift 440 in München Das Foto zeigt eine korrodierte Sicherheitsrohrleitung. Es handelt sich hierbei um einen gefährlichen Zustand lt. der DIN EN 14010 Abschnitt 5.2.2.2 Bei einem Defekt an der Sicherheitsrohrleitung senkt sich die Anlage unkontrolliert und kann schwere Personen- und Sachschäden verursachen. Für den Schaden sind dann die Eigentümer verantwortlich. Warum bleiben solche sicherheitsrelevanten Mängel unbeachtet? Was kann passieren? Jede Instandhaltungsfirma für Autoparksysteme hat Ihre Vorlieben. Je nach Materialverfügbarkeit oder Befähigung der Mitarbeiter werden dann diese Arbeiten bevorzugt angeboten. Die einen reparieren gerne Fahrbahnen, andere übernehmen gerne die jährliche Wartung. Das Resultat aus dieser Situation: Unsere Auswertungen der sicherheitstechnischen DOGS® Prüfungen und Gutachten für das Gericht aus den Jahren 2019 und 2020 haben bewiesen, dass viele sicherheitsrelevante Mängel bei der Wartung und Instandhaltung unbeachtet blieben. Diese Doppelparker befanden sich zu 98,9 % in einem gefährlichen Zustand. Bei der Frage was, wann und warum notwendig ist, sind die Eigentümer und Hausverwalter oft den Firmeninteressen ausgeliefert. Häufig, aber auch ahnungslos. Erfahrungsgemäß kann hier nur der unabhängige Sachverständige kundenorientiert beraten und Klarheit schaffen. Optimalerweise beraten Sachverständige schon im Vorfeld. Die Kosten für den Sachverständigen stehen in einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis und können zudem schnell, unkompliziert gebucht werden. Das DOGS® Sachverständigenbüro hat als Grundlage für die unabhängige Einschätzung von Sicherheitsmängeln die DIN EN 14010 (Europäische Norm für die Sicherheit von Autoparksystemen während der Inbetriebnahme, des Betriebes und der Wartung). Weitere Informationen unter: www.doppelstockgarage.de
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Reparaturbedarf an einem Multiparker – Kein Eigentümer sollte den Fehler 2 x begehen und das gleiche Bauteil noch einmal einbauen lassen, das sich offensichtlich nicht bewährt hat. Ersatzteile an einem Autoparksystem, die korrosionsbedingt ausgetauscht werden müssen, waren für die Beanspruchung nicht nach den Kriterien der Langlebigkeit und Zuverlässigkeit der DIN EN 14010 ausgelegt. Einen hohen Reparaturbedarf an Doppelparkern gibt es besonders an den Parkflächen/Fahrblechen, an den Mittel- und Seitenwangen und der Konstruktion des Parklifts. Mangelhafte Qualität bei den Originalteilen wird bereits wenige Jahre nach der Neumontage sichtbar. Das DOGS® Sachverständigenbüro berät unabhängig im Interesse der Eigentümer über bessere Kosten- / Nutzenalternativen. Ohne Zusatzkosten bei der regulären sicherheitstechnischen UVV DOGS® Prüfung, die alle 3 Jahre stattfindet oder individuell bei der DOGS® Instandhaltungsplanung. Unterstützung gibt es pauschal ab 70,00 € zzgl. MwSt. Die Inanspruchnahme eines Sachverständigen hat bereits bei einem Reparaturwert ab 1.000,00 € einen Kundenvorteil. Weitere Informationen unter: www.doppelstockgaragen.de
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