Mohren-Apotheke Südstadt Wölckernstraße 1 90459 Nürnberg Tel: +49 911 944 56 0 E-Mail: info@mohren-apotheke-sued.de

Jetzt kostenlose Pflegehilfsmittel erhalten

Wir übernehmen die Antragsstellung für Sie!

Ihr persönliches Pflegehilfsmittelpaket

Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, werden als Pflegehilfsmittel bezeichnet. Sie tragen zur Linderung der Beschwerden der/des Pflegebedürftigen bei und ermöglichen eine selbstständige Lebensführung. Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen:

  • technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem, sowie
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege von zu Hause aus stattfindet, entsteht Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.

Wer hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause? Die Pflege erfolgt zu Hause?

Dann haben Sie gemäß §78 Abs. 1, in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI (Anlage 4) Anspruch auf Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 40 € monatlich! Für eine Kostenübernahme reicht ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse aus.

Mit unserer Hilfe bekommen Sie ohne viel Aufwand Ihr persönliches Pflegehilfsmittelpaket.

Die Voraussetzung für die Erteilung eines Pflegegrads

Die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs beruht auf der Frage, wie selbstständig die Betroffenen ihren Alltag bestreiten können. Die maßgeblichen Kriterien umfassen die tatsächlichen, praktische Fähigkeiten der zu pflegenden Person und das Meistern der täglichen Körperpflege, Mobilität und Nahrungsaufnahme.

Die Kriterien der Pflegegrade in anteiliger Berücksichtigung:

Mobilität (10%)
Aufstehen, Zubettgehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%)
Sprachfähigkeit, räumliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungsfähigkeit

Psychische Problemaspekte und Verhaltensweisen (7,5%)
Unruhe, psychische Belastungen, motorisch auffälliges Verhalten

Fähigkeit zur Selbstversorgung (40%)
Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Nahrungsaufnahme

Fähigkeit zur selbständigen Erfüllung von medizinischen Bedürfnissen (20%)
Arztbesuche, Einnahme von Medikamenten

Erfüllung von Alltagskompetenzen und soziale Interaktionsmöglichkeiten (15%)
Beschäftigungen in der Freizeit, Kontakt zu Familie und Freunden

Fällt Ihnen auf, dass ein Angehöriger immer mehr und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für ihn oder mit ihm zusammen einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist der zuständigen Krankenkasse zugehörig, Sie können demnach die gleichen Kontaktdaten zur Antragstellung nutzen. Der Antrag bei der Pflegekasse wurde bewilligt? Dann haben Sie ein Recht auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

Ihre Pflegehilfsmittelversorgung - Der Versorgungsablauf im Überblick

1.

Sie entscheiden sich für eines unserer Pflegehilfsmittelpakete und kommen für die Bestellaufnahme zu uns in die Apotheke. Hier können wir auch gemeinsam Ihren persönlichen Bedarf ermitteln.

2.

Sie unterschreiben den von uns erstellten Antrag auf Kostenübernahme. Die Formalitäten der Beantragung bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

3.

Ihr Pflegehilfsmittelpaket können Sie regelmäßig bei uns in der Apotheke abholen oder bequem nach Hause geliefert bekommen. Sollten Sie Änderungswünsche haben, setzen wir diese jederzeit gerne für Sie um.

Folgende Verbrauchspflegehilfsmittel werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen:

Mundschutz
Mundschutz

Ein Mundschutz verhindert die Übertragung von Atemwegskeimen. Abwaschbare Schutzschürzen schützen die Kleidung.

Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel

Mit dem richtigen Mittel desinfizieren Sie verunreinigte Flächen oder Ihre Hände – einfach und sicher.

Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen

Sie schützen die Matratze vor Feuchtigkeit. Sie können täglich gewechselt werden.

Fingerlinge & Einmalhandschuhe
Fingerlinge Fingerlinge

Einmalhandschuhe und Fingerlinge dienen dem Schutz des Pflegenden.

Unsere Pflegehilfsmittelpakete im Überblick:

Welches unserer Pakete möchten Sie erhalten? Wir haben fünf verschiedene Pakete für Sie zur Auswahl - oder Sie stellen Ihr Paket ganz individuell zusammen. Schauen Sie sich die verschiedenen Pflegehilfsmittelpakete an und wählen Sie das für Sie passende Paket aus Wichtig zu wissen: Sie können Ihre einmal gewählte Produktzusammenstellung jederzeit monatlich ändern und somit perfekt auf die Pflegebedürfnisse anpassen.

Box
Paket 1

50 x Bettschutzeinlagen
100 x Einmalhandschuhe
500 ml Händedesinfektion
500 ml Flächendesinfektion

Box
Paket 2

50 x Bettschutzeinlagen
1.000 ml Händedesinfektion
500 ml Flächendesinfektion

Box
Paket 3

200 x Einmalhandschuhe
500 ml Händedesinfektion
500 ml Flächendesinfektion

Box
Paket 4

1.000 ml Händedesinfektion
500 ml Flächendesinfektion
50 x Mundschutz

Box
Paket 5

100 x Einmalhandschuhe
500 ml Händedesinfektion
50 x Mundschutz

Box
Paket 6

Stellen Sie Ihr Wunschpaket aus den nachfolgenden Produkten individuell zusammen:

50 x Bettschutzeinlagen
100 x Einmalhandschuhe
500 ml Händedesinfektion
500 ml Flächendesinfektion
100 x Fingerlinge
100 x Schutzschürzen
50 x Mundschutz
20 x FFP2-Masken

Sie haben Fragen oder sind sich nicht sicher? Gerne helfen wir Ihnen bei der Ermittlung Ihres persönlichen Bedarfs. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner kümmern wir uns um die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse. Die Lieferung erfolgt automatisch und für Sie kostenfrei.

Kommen Sie in unsere Apotheke - wir beantragen Ihr kostenloses Pflegehilfsmittelpaket mit Ihnen!

Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittelversorgung

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind. Alle Versicherten mit einem Pflegegrad und mit einer eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten.

Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung bis zu einem monatlichen Betrag von 40 € übernommen, wenn der Antrag auf Kostenübernahme genehmigt worden ist. Wir übernehmen das für Sie.

Welche Pflegehilfsmittel bekomme ich für die 40 € Pauschale?

Sie bekommen Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.

Wann stehen mir die 40 € zu?

Voraussetzung für die Kostenerstattung der zum Verbrauch bestimmen Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 40 € ist ein Pflegegrad (1 bis 5) und die Tatsache, dass Sie zu Hause von einem Angehörigen gepflegt werden.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, erhalten Sie Ihre Genehmigung direkt von Ihrer Kasse oder erhalten eine Rückinformation von uns.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie als Angehöriger haben für Ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?

Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist für ein Jahr oder auch unbefristet genehmigt. Sie bestimmen den Inhalt Ihres Paketes und die Lieferung erfolgt entsprechend Ihren Wünschen automatisch und monatlich.

Kann ich die monatlichen Pflegeprodukte individuell ändern?

Ja. Sagen Sie uns einmal in welchem Abstand Sie welche Produkte geliefert bekommen möchten und die Lieferungen erfolgen automatisch in dem von Ihnen gewählten Rhythmus und Zusammenstellung.

Wie oft kann ich waschbare / wiederverwendbare Bettschutzeinlagen über die Pflegekasse beziehen?

Sie können pro Jahr bis zu 2 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen.

Welches Material haben die Handschuhe?

Im Zuge der 40 € Standardversorgung werden Sie mit Vinylhandschuhen versorgt.

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