Ihr persönliches Pflegehilfsmittelpaket
Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, werden als Pflegehilfsmittel bezeichnet. Sie tragen zur Linderung der Beschwerden der/des Pflegebedürftigen bei und ermöglichen eine selbstständige Lebensführung. Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen:
- technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem, sowie
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege von zu Hause aus stattfindet, entsteht Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.
Wer hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause? Die Pflege erfolgt zu Hause?
Dann haben Sie gemäß §78 Abs. 1, in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI (Anlage 4) Anspruch auf Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 40 € monatlich! Für eine Kostenübernahme reicht ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse aus.
Mit unserer Hilfe bekommen Sie ohne viel Aufwand Ihr persönliches Pflegehilfsmittelpaket.
Die Voraussetzung für die Erteilung eines Pflegegrads
Die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs beruht auf der Frage, wie selbstständig die Betroffenen ihren Alltag bestreiten können. Die maßgeblichen Kriterien umfassen die tatsächlichen, praktische Fähigkeiten der zu pflegenden Person und das Meistern der täglichen Körperpflege, Mobilität und Nahrungsaufnahme.
Die Kriterien der Pflegegrade in anteiliger Berücksichtigung:
Fällt Ihnen auf, dass ein Angehöriger immer mehr und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für ihn oder mit ihm zusammen einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist der zuständigen Krankenkasse zugehörig, Sie können demnach die gleichen Kontaktdaten zur Antragstellung nutzen. Der Antrag bei der Pflegekasse wurde bewilligt? Dann haben Sie ein Recht auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
Ihre Pflegehilfsmittelversorgung - Der Versorgungsablauf im Überblick
1.
Sie entscheiden sich für eines unserer Pflegehilfsmittelpakete und kommen für die Bestellaufnahme zu uns in die Apotheke. Hier können wir auch gemeinsam Ihren persönlichen Bedarf ermitteln.
2.
Sie unterschreiben den von uns erstellten Antrag auf Kostenübernahme. Die Formalitäten der Beantragung bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
3.
Ihr Pflegehilfsmittelpaket können Sie regelmäßig bei uns in der Apotheke abholen oder bequem nach Hause geliefert bekommen. Sollten Sie Änderungswünsche haben, setzen wir diese jederzeit gerne für Sie um.
Folgende Verbrauchspflegehilfsmittel werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen:
Ein Mundschutz verhindert die Übertragung von Atemwegskeimen. Abwaschbare Schutzschürzen schützen die Kleidung.
Mit dem richtigen Mittel desinfizieren Sie verunreinigte Flächen oder Ihre Hände – einfach und sicher.
Sie schützen die Matratze vor Feuchtigkeit. Sie können täglich gewechselt werden.
Fingerlinge & Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe und Fingerlinge dienen dem Schutz des Pflegenden.
Unsere Pflegehilfsmittelpakete im Überblick:
Welches unserer Pakete möchten Sie erhalten? Wir haben fünf verschiedene Pakete für Sie zur Auswahl - oder Sie stellen Ihr Paket ganz individuell zusammen. Schauen Sie sich die verschiedenen Pflegehilfsmittelpakete an und wählen Sie das für Sie passende Paket aus Wichtig zu wissen: Sie können Ihre einmal gewählte Produktzusammenstellung jederzeit monatlich ändern und somit perfekt auf die Pflegebedürfnisse anpassen.
Sie haben Fragen oder sind sich nicht sicher? Gerne helfen wir Ihnen bei der Ermittlung Ihres persönlichen Bedarfs. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner kümmern wir uns um die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse. Die Lieferung erfolgt automatisch und für Sie kostenfrei.
Kommen Sie in unsere Apotheke - wir beantragen Ihr kostenloses Pflegehilfsmittelpaket mit Ihnen!