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Kruzifix: Stadt droht Antiquitätenhändler mit Klage

Von Hannes Fehringer, 27. Mai 2015, 00:04 Uhr
Spätgotisches Kruzifix: Stadt droht jetzt Antiquitätenhändler mit einer Klage
Der Christus lehnt jetzt im Lager eines Antiquitätenhändlers. Bild: feh

STEYR. Der Leiter eines Steyrer Altenheimes verscherbelte kostbares Kreuz auf einem Flohmarkt. Der Magistrat kreidet Käufer an, dass er sich für das Geschäft am Trödel Rechnung geben ließ.

Die Stadt Steyr will jetzt ein spätgotisches Kreuz, das ein Herrgottsschnitzer um 1520 geschaffen hat, vor Gericht zurückbekommen. Die Angelegenheit entbehrt nicht einer gewissen Kuriosität, weil ein Bediensteter der Stadt das Kruzifix bei einem Flohmarkt ahnungslos über dessen Wert für das Stadtbudget verkauft hatte – die Steyrer Zeitung hatte über den Vorfall berichtet.

Nachdem die Stadt erfolglos die Rückabwicklung des Geschäftes verlangt hatte, tüftelten die Magistratsjuristen und griffen jetzt zur Brechstange. Dem Marchtrenker Antiquitätenhändler Erwin Marchgraber wurde jetzt in einem Brief mit Klage gedroht und ausgerechnet das zum Vorwurf gemacht, dass er sich für das Kruzifix vom Trödel einen Kassenzettel für die bezahlten 3500 Euro Kaufpreis ausstellen ließ. "Eine Rechnung auf dem Flohmarkt ist völlig unüblich", sagt Gerald Schmoll, Leiter der Rechtsabteilung am Magistrat, "das zeigt schon, dass er sich nicht sicher war, dass der Verkäufer überhaupt verkaufen durfte."

Der Verkäufer des spätgotischen hölzernen Heilands um das Jahr 1520 war der Leiter des Alten- und Pflegeheimes auf dem Tabor. Nachdem das Heim in ein neues Gebäude übersiedelte, wurde altes Mobilar im Internet bei einem Flohmarkt angepriesen: "Alles muss raus!" Zwischen den Schränken, Stühlen, Kaffeehäferl und alten Lustern wurde auch das spätgotische Kruzifix, das das Altenheim als Leihgabe von der Bürgerspitalkirche bekommen hatte, feilgeboten. Ein Kundschafter wurde auf die Antiquität aufmerksam und fotografierte das Kruzifix für Marchgraber ab. Der Antiquitätenhändler hat dann, wie er sagt, den Heimleiter mehrmals gefragt und dessen Versicherung eingeholt, dass dieser zu dem Verkauf befugt sei.

"Ich kann ja nicht vorweg annehmen, dass mich der Mann anlügt", sagt Marchgraber. Und über den Vorhalt, dass er sich eine Rechnung für das Geschäft geben hat lassen, kann er nur den Kopf schütteln. "Ich kaufe nur Gegenstände mit Belegen an", sagt Marchgraber, "ja, will man beim Steyrer Magistrat denn, dass ich 3500 Euro schwarz hinüber schiebe?" Es entsetze ihn, solche Ideen zur Geschäftsgebarung in einem Brief von einem Spitzenbeamten zu lesen, sagt Marchgraber: "Würde ich so handeln, ohne schriftliche Kassenbelege, wäre ich schnell auch wegen Hehlerei dran."

Marchgraber hat bereits der Stadt mitgeteilt, dass er einen privaten Kaufinteressenten für das Kruzifix habe, der bereit wäre, 10.000 Euro auf den Tisch zu blättern. Die Stadt könne mitbieten, und vielleicht einige man sich auf einen Preis. Auch ein Tausch mit Antiquitäten aus dem Fundus der Stadt zum Gegenwert könne er sich vorstellen, sagte Marchgraber: "Viele Objekte leiden dort ohnehin an der Lagerung im Depot."

Der Leiter des Kulturamtes Augustin Zineder sieht sich beim Bemühen um eine Verhandlungslösung aus dem Spiel: "Die Sache geht mich nichts mehr an." Die Juristen seien jetzt am Zug. Schmoll glaubt, dass es zu einem Streit vor Gericht kommen wird. Ein Passus in seinem Schreiben an Marchgraber, wonach dem Stadtsenat empfohlen werde, Klage einzureichen, schwächte er als "eine Drohung" ab. Der letztwöchige Stadtsenat hatte keinen diesbezüglichen Punkt auf der Tagesordnung.

Wenn der Klagsweg gegen den Antiquitätenhändler beschritten wird, dann muss dies die SP mit ihrer Mehrheit bestimmen. VP-Vizebürgermeister und Kulturreferent Gunter Mayrhofer kündigte an, nicht mitzuziehen: "Der Händler hat nur seinen Beruf ausgeübt. Wenn überhaupt einer zu klagen wäre, dann der Heimleiter."

 

Spätgotisches Kreuz

Die Antiquitätenbranche bescheinigt dem Marchtrenker Händler Erwin Marchgraber eine völlig korrekte Vorgangsweise. Er wurde von einem Kundschafter auf das spätgotische Kreuz aufmerksam gemacht, das beim Flohmarkt des Altenheimes auf dem Tabor feilgeboten wurde. Marchgraber kaufte den Kunstgegenstand um 3500 Euro bei einer strikten Rechnungslegung, weiters erhielt sein Scout die übliche Provision. Der Magistrat will auf Rückabwicklung des Geschäftes klagen, weil der Heimleiter zu dem Verkauf nicht befugt gewesen sei. Gerald Schmoll vom Magistrat sieht just als Beweis dafür den Kassenbeleg, der auf Flohmärkten nicht üblich sei, als auch Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, weil der Wert den Kaufpreis um das Doppelte übersteige. Strittig ist, ob diese Sichtweise zutrifft. Schätzgutachten gibt es noch keines.

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23  Kommentare
23  Kommentare
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( Kommentare)
am 27.05.2015 23:52

eine so saudumme Aussage " weil er sich eine Rechnung hat ausstellen lassen zeigt dass er (der Machgraber) sich nicht sicher war ob der Heimleiter überhaupt verkaufen darf"

tzzzzz.....wau...so einer ist Leiter der Rechtsabteilung beim Magistrat Steyr.das tut ja scho weh...

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 27.05.2015 18:31

Was war mit dem restlichen Erlös aus dem Verkauf?
Hat die Stadt "schwarz" verkauft?

Was sagen die Aufsichtsbehörden dazu?

Sind möglicherweise strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt?

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observer (22.227 Kommentare)
am 27.05.2015 18:09

Kreuz rechtmässig erworben, die Stadt erfolglos auf Rückabwicklung geklagt, eas gibt es da noch Unklares ? Die Drohung mir der Klage ist lächerlich und wird auch keinen Erfolg haben. Für mich grenzt das Ganze an versuchte Nötigung - wenn es auch juristisch vielleicht nicht das ist - aber gefühlsmässig schon. Der händler soll die Stadt ruhig auf Granit beissen lassen, die hat es nicht anders verdient.

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jago (57.723 Kommentare)
am 29.05.2015 01:47

Bei den Staatsanwälten und Staatsrichtern hat der Bürgerkaufmann keine Chance gegen den Stadtexperten.

Das wäre ja eine ganz besondere Neuigkeit. Noch dazu, wo es ums "Geld der Steuerzahler" geht.

Zur Sache: dass der Heimleiter nicht wusste, dass es sich um eine Leihgabe gehandelt hat, das ist sowas von typisch für unsere heutigen, öffentlichen Manager-Karrieristen, dass mich gar nichts mehr wundert.

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( Kommentare)
am 27.05.2015 15:01

Gibt es für die Altenheime nicht einen zuständigen Stadtrat der SPÖ, der eine gewisse Aufsichtspflicht hätte oder sind die Herren Beamten selbst regierungsfähig ?

Wird Zeit, dass Hackl auch seinen engsten politischen Mitarbeiterstab durchforstet, sonst passieren noch mehr solche Machinationen.

Wer hat eigentlich die Aufsicht über die Museumsdepots, wo Dinge zwischengelagert sind, die schon jahrzehntelang keiner mehr gesehen hat. Sind diese Sachen katalogisiert und vor fremden Zugriff gesichert ?

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 27.05.2015 11:42

ich kenne die erfolgreiche Brüder seit mehr als 25 Jahren...
des san gscheite leit grinsen

er weiss schon warum er sich eine Rechnung geben hat lassen denn im nachhinein hätte man sagen können es habe das Kruzifix gestohlen !

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jago (57.723 Kommentare)
am 29.05.2015 01:51

dass er keine Rechnung, keinen Beweis für das Geschäft ("die Wandlung") hat.

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2good4U (17.654 Kommentare)
am 27.05.2015 10:31

Kaufbetrag von 3500€ eine Rechnung geben lässt ist nur logisch und sein gutes Recht. Meines Wissens nach muss von Händler zu Händler sowieso eine Rechnung ausgestellt werden, egal wie und wo verkauft wird?! Dem Händler daraus nun einen Strick drehen zu wollen ist bedenklich. Sollte der Verkäufer nicht befugt gewesen sein, so muss man sich die Frage stellen, ob der Käufer nicht einen "gutgläubigen Erwerb" durchführte und dadurch Besitzanspruch erworben hat bzw. ob er vom Verkäufer nicht Schadensersatz fordern könnte.
Einzig das Angebot von 10.000€ eines Käufers übersteigt den Kaufpreis um mehr als das Doppelte. Ob dieses freilich echt ist und der Kauf zu Stande kommen würde bzw. was der tatsächliche Wert des Kreuzes ist ist fraglich.

Jedenfalls ist es ja nicht so, dass der Händler das Kreuz um 100€ gekauft hätte. Er hat durchaus einen beachtlichen Betrag hingeblättert und ist dafür ein gewisses unternehmerisches Risiko eingegangen.

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 27.05.2015 18:12

Viel lieber wäre es den Magistratlern, wenn der Händler keinen Kaufnachweis hätte...Es ist zu hoffen, dass der Schuss nach hinten losgeht. Und die Stadt sich die Kosten von den involvierten Mandataren und Beamten holt.

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jago (57.723 Kommentare)
am 29.05.2015 01:53

bergauf.

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Bertiii (24 Kommentare)
am 27.05.2015 10:07

Das ist ja geradezu ein Lehrbuchbeispiel für "laesio enormis" - Verkürzung über die Hälfte. Es kommt nicht darauf an, ob jemand schuld ist, sondern nur ob der Kaufpreis weniger als die Hälfte des wahren Wertes war. Bei den genannten Zahlen 3.500 zu 10.000 ist das der Fall.

Das kann unter Unternehmer (was hier wohl beide sind) ausgeschlossen werden - muss aber explizit vereinbart werden. Das war wohl nicht der Fall.

Wenn der genannte Sachverhalt stimmt (auch die Zahlen), dann wäre es bedenklich, hier den Anspruch nicht durchzusetzen. (Zum Vize-Bürgermeister: Diese Anspruch hat im übrigen weit mehr Aussicht auf Erfolg als der gegen den Heimleiter, der als Arbeitnehmer vom Dienstnehmerhaftungsgesetz geschützt ist)

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hinterste (344 Kommentare)
am 27.05.2015 10:39

stellen sich in dieser f. ausschließlich durch Sozialisten geleiteten Magistratur.
a. in welcher Hand / Abt. befindet sich der Erlös
b. wurde Ust. ausgewiesen bzw an FA abgeführt, allenfalls Selbstanzeige empfehlenswert od. Dr. Schmoll / Hübsch fragen
c. wo gab' s zum Verkaufszeitpunkt die Expertise des Dr. Kaiser
d. was ist mit dem sog. Wandmosaik G. passiert
uswusf.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 27.05.2015 18:32

interessante und berechtigte Fragen...

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tart (238 Kommentare)
am 27.05.2015 11:18

Wie bei Edelsteinen stellt sich hier die Frage: was genau ist der "wahre Wert" ? Es gibt noch gar kein Gutachten...und selbst wenn es gäbe, zb 5000 Euro, was genau wäre dann der "wahre Wert"? Bekanntlich bezahlen Liebhaber bisweilen ein Vielfaches des Schätzgutachtens.

Wenn nun der Käufer das Angebot von 10000 zurückzieht und eines auf 6999,99 macht, oder 7000, dann ist dies jedenfalls nicht WENIGER als die Hälfte. Das Dings ist ja noch gar nicht verkauft, also kann sich Schmoll und Co erst recht brausen gehen, oder?

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Bertiii (24 Kommentare)
am 27.05.2015 14:26

Nach der Rechtsprechung ist darunter der Verkehrswert (=Marktpreis) zu verstehen. Wenn es einen Kaufinteressenten gibt, der bereit ist, dafür 10.000 zu zahlen, dann ist der Marktwert jedenfalls 10.000.

Ob ein Gutachter zu dem Ergebnis kommt, ist eine Beweisfrage. Er wäre aber schön blöd, wenn er es niedriger schätzen würde, weil wenn es später verkauft wird, er als Sachverständiger wohl für die "fehlerhafte" Analyse haften würde.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 27.05.2015 18:29

nicht ganz richtig. Nur weil 1 Interessent 10.000 Euro bietet, heißt das noch nicht, dass diese 10.000 Euro auch der Marktpreis ist.

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sirnicha (131 Kommentare)
am 27.05.2015 19:31

es würde dann ein großer teil der objekte bei versteigerungen, die ja auch nichts anderes sind als ein anschließender kauf, gesetzeswidrig sein. davon habe ich bis jetzt noch nie etwas vernommen.

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 27.05.2015 09:56

wie kann eine Leihgabe überhaupt in den Verkauf bzw. auf den Flohmarkt kommen?? Inventarlisten, Kennzeichnung der Leihgaben, etc. gibt es anscheinend in Steyr nicht, eigenartig.

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Gugelbua (31.944 Kommentare)
am 27.05.2015 08:46

viel sogenanntes Volksvermögen ganz billig an "Freunde" verscherbelt?

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tart (238 Kommentare)
am 27.05.2015 07:18

Was auch kommt, jedenfalls ist es gut, zu wissen, dass man in Steyr mit Steuergeldern finanziertes Inventar bei Auflösung schwarz erwerben muss, sofern Bedarf besteht. Ich hätte Bedarf an einem ausrangierten Schreibtisch, bitte. Die vereinbarte Summe hau ich bei der nächsten Wahl in die Urne, OK?

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tart (238 Kommentare)
am 27.05.2015 07:09

Der Magistrat Steyr scheint ganz allgemein einen etwas wirren Zugang zu Recht und Ordnung zu haben. Der Umkehrschluss läßt erahnen, dass der restliche Erlös aus dem Flohmarkt der Stadtkasse schwarz und zumindest umsatzsteuerbefreit zugeführt wurde, wie verbucht man das in der Stadtkasse?

Oder hat der Herr Heimleiter einen Kaszettel über den Gesamterlös ohne Kruzifix geschrieben? Dann gilt dieser auch als Rechnung, womit die Klage noch absurder wäre als eh jetzt schon.

Darf der Herr Heimleiter überhaupt mit etwas handeln, das ihm gar nicht gehört? Oder hat er etwa im Auftrag des Magistrats gehandelt? Dann kann sich der Schmoll sowieso brausen gehen. Si tacuisses, philosophus mansisses ....

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 27.05.2015 06:58

wenn die Stadt dem Altenheimleiter das Inventar und auch das Kreuz anvertraut zum Verkauf, dann hat sie alle Rechte verloren.
Von Kulturgut hat der Leiter leider überhaupt keine Ahnung, sonst wäre das nicht "passiert".

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 27.05.2015 08:29

beschäftigt das magistrat in steyr......

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