VEREINSSATZUNG - beim Hundeverein Bad Mergentheim eV
VEREINSSATZUNG - beim Hundeverein Bad Mergentheim eV
VEREINSSATZUNG - beim Hundeverein Bad Mergentheim eV
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V E R E I N S S A T Z U N G
<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ........................................................................................................................... 3<br />
§ 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND RECHTSFORM ................................................................................................................. 3<br />
§ 2 ZWECK UND AUFGABE DES VEREINS................................................................................................................................... 3<br />
§ 3 GEMEINNÜTZIGKEIT ........................................................................................................................................................ 4<br />
II. MITGLIEDSCHAFT ............................................................................................................................................... 5<br />
§ 4 MITGLIEDER .................................................................................................................................................................. 5<br />
§ 5 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT ......................................................................................................................................... 5<br />
§ 6 ERLÖSCHEN DER MITGLIEDSCHAFT .................................................................................................................................... 6<br />
§ 7 EHRENMITGLIEDER ......................................................................................................................................................... 6<br />
§ 8 RECHTE DER MITGLIEDER ................................................................................................................................................ 7<br />
§ 9 PFLICHTEN DER MITGLIEDER ............................................................................................................................................ 7<br />
§ 10 FINANZIERUNG UND BEITRAGSZAHLUNG ........................................................................................................................... 7<br />
III. ORGANE DES VEREINS UND IHRE AUFGABEN ..................................................................................................... 8<br />
§ 11 ORGANE DES VEREINS ................................................................................................................................................... 8<br />
IV. SONSTIGE BESTIMMUNGEN ..........................................................................................................................12<br />
§ 12 ÄMTER .................................................................................................................................................................... 12<br />
§ 13 AUFLÖSUNG DES VEREINS ............................................................................................................................................ 12<br />
§ 14 ÄNDERUNG DER SATZUNG ........................................................................................................................................... 12<br />
§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNG ................................................................................................................................................ 12<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Rechtsform<br />
1. Der Verein führt den Namen <strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, in Abkürzung HV <strong>Bad</strong> MGH, und hat<br />
seinen Rechtssitz in <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>. Er wurde am 12.10.1995 gegründet und ist im Vereinsregister<br />
des Amtsgerichts <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> unter der Nummer VR 518 eingetragen.<br />
2. Der Verein ist Mitglied im Südwestdeutschen Hundesportverband (swhv).<br />
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Zweck und Aufgabe des Vereins<br />
Zur Erfüllung des Vereinszwecks stellt sich der Verein den nachstehenden Aufgaben:<br />
1. Hundehaltern soll die Möglichkeit geboten werden, ihre Hunde in allen Bereichen auszubilden, an<br />
Erziehungs- und Ausbildungslehrgängen teilzunehmen und sich an hundesportlichen Prüfungen und<br />
Wettkampfdisziplinen zu beteiligen.<br />
2. Die hundesportliche Tätigkeit ist ausgerichtet auf die körperliche Ertüchtigung der Hundeführer und<br />
unterliegt sportlichen Grundsätzen.<br />
3. Der Verein unterstützt und berät alle Hundehalter seines Einzugsgebietes entsprechend seinen<br />
Möglichkeiten in allen Fragen, die mit der Anschaffung, Haltung und Erziehung von Hunden in<br />
Zusammenhang stehen.<br />
4. Der Verein fördert die Belange des Tierschutzes und beteiligt sich aktiv daran.<br />
5. Der Verein klärt die Öffentlichkeit zum Thema Hund auf, versucht die Hundeangst abzubauen und<br />
bekämpft die Hundefeindlichkeit.<br />
6. Der Verein führt Kinder und Jugendliche in wirkungsvoller Weise an den Hund mit all seinen<br />
Bedürfnissen und Verhaltensweisen heran und bringt ihnen den Hundesport mit seinen sportlichen<br />
Grundsätzen näher.<br />
7. Der Verein engagiert sich im sozialen Bereich und betreut u.a. Kindergärten, Kinderheime,<br />
Behinderteneinrichtungen und Seniorenheime mit einem Hundebesuchsprogramm.<br />
8. Der Verein lehrt mit dem Projekt "Kinder - Hunde, zwei Freunde, die sich verstehen" in den Schulen das<br />
richtige Verhalten von Kindern gegenüber Hunden.<br />
9. Der Verein gründete unter dem Dachverband des DRK eine Rettungshundestaffel und macht es sich zur<br />
Aufgabe, Hunde und Hundeführer ausfindig zu machen und zielgerichtet auszubilden, damit diese eine<br />
Rettungshundeeignungsprüfung ablegen können.<br />
10. Der Verein strebt eine intensive Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen und Tierheimen an und steht<br />
ihnen mit Rat und Tat zur Seite.<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
§ 3 Gemeinnützigkeit<br />
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch die<br />
Errichtung von Übungsplätzen und Sportanlagen, sowie die Förderung sportlicher Übungen und<br />
Leistungen gemeinsam mit dem Hund verwirklicht.<br />
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<br />
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den satzungsmäßigen Zwecken des Vereins fremd sind oder<br />
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
II. Mitgliedschaft<br />
§ 4 Mitglieder<br />
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ohne Altersbegrenzung werden. Es wird<br />
unterschieden zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Als passive Mitglieder gelten Personen, die<br />
mit keinem Hund im Vereinsleben aktiv sind. Im Gegensatz zu den aktiven Mitgliedern sind sie nicht<br />
verpflichtet, jährliche Arbeitsstunden abzuleisten, bzw., für das Nichtableisten dieser Arbeitsstunden<br />
Geld zu bezahlen.<br />
2. Juristische Personen, Behörden, Verbände oder andere Körperschaften können dem Verein als<br />
ordentliche Mitglieder beitreten. Sie werden durch ihre gesetzlichen Vertreter oder ausdrücklich<br />
Bevollmächtigte vertreten.<br />
3. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Paare mit Kindern oder Alleinerziehende können eine<br />
Familienmitgliedschaft eingehen.<br />
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
1. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand<br />
in Form einer Beitrittserklärung.<br />
2. Bei nicht vollgeschäftsmäßigen Personen ist der Aufnahmeantrag vom gesetzlichen Vertreter durch<br />
Unterschrift zu genehmigen,<br />
3. Der Aufnahmeantrag ist für den Antragsteller bindend.<br />
4. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des<br />
Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller Gründe mitzuteilen. Das neue Mitglied akzeptiert<br />
mit seiner Unterschrift die bestehende Vereinsheim- und Platzordnung des Vereins sowie dessen<br />
Satzung und verbürgt sich dafür, dass der Hund wie vorgeschrieben entwurmt, geimpft und<br />
haftpflichtversichert ist.<br />
5. Gewerbsmäßige Hundeabrichter oder Hundehändler sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
1. Die Mitgliedschaft im Verein erlischt:<br />
• durch Ableben<br />
• durch Austritt<br />
• durch Ausschluss<br />
• durch Streichung von der Mitgliederliste<br />
• durch Auflösung des Vereins<br />
§ 6 Erlöschen der Mitgliedschaft<br />
2. Mit dem Tag der Wirksamkeit des Erlöschens enden die Mitgliedschaftsrechte. Hiervon bleiben die bis<br />
zur Beendigung der Mitgliedschaft entstandenen Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung<br />
rückständiger Beträge, unberührt.<br />
3. Der Austritt kann nur ZLm1 Ende eines Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Die Austrittserklärung<br />
muss bis spätestens 30.09. eines Jahres einem der Vorsitzenden zugegangen sein, andernfalls setzt sich<br />
die Mitgliedschaft und die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das folgende Jahr fort. Bei nicht voll<br />
geschäftsfähigen Mitgliedern ist die Austrittserklärung vom gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift zu<br />
bestätigen.<br />
4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es<br />
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrags im Rückstand ist.<br />
Die Streichung darf frühestens zwei Monate nach Absendung der zweiten Mahnung erfolgen; in dieser<br />
Mahnung ist die Streichung von der Mitgliederliste zu erwähnen.<br />
5. Der Ausschluss erfolgt bei Nichtbeachtung der Satzung, sowie bei vereinsschädigendem Verhalten,<br />
wegen Verletzung der Vereinsinteressen. wegen Verübung unehrenhafter Handlungen in und<br />
außerhalb des Vereins. Der Ausschluss erfolgt nach einmaliger schriftlicher Ermahnung durch den<br />
Vorstand mit sofortiger Wirkung.<br />
6. Über den Ausschluss entscheidet die Vereinsleitung mit Stimmenmehrheit. Der Ausgetretene oder<br />
Ausgeschlossene geht aller Ansprüche an den Verein verlustig. Gegen den Beschluss steht dem<br />
Betroffenen Beschwerde <strong>beim</strong> Schiedsgericht des Vereins zu. Dieses entscheidet nach Prüfung aller<br />
Fakten. Beweismittel und Schriftsätze endgültig. Der weitere Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die<br />
Beschwerde muss innerhalb zweier Wochen nach Zustellung des Vorstandbeschlusses erfolgen.<br />
§ 7 Ehrenmitglieder<br />
Auf Vorschlag des Vorstandes können Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient<br />
gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung<br />
befreit, haben aber die Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder und erkennen die Vereinssatzung an.<br />
Gleiches gilt für langjährige Vorsitzende des Vereins, die zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden können.<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
1. Die Mitglieder haben gleiche Rechte<br />
§ 8 Rechte der Mitglieder<br />
2. Die Mitglieder sind berechtigt die Einrichtungen und Anlagen des Vereins im Rahmen der Vereinsheimund<br />
Platzordnung zu benutzen, an den Veranstaltungen des Vereins teil zu nehmen und sich auf dem<br />
Vereinsgelände unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke zu betätigen. Einrichtungen des<br />
Vereins stehen nur den Mitgliedern des Vereins oder denjenigen Gästen zur Verfügung, denen der<br />
Vorstand den Zugang bzw. die Benutzung gestattet.<br />
3. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. Sie müssen jedoch<br />
fristgerecht <strong>beim</strong> Vorsitzenden eingehen.<br />
1. Die Mitglieder haben gleiche Pflichten.<br />
§ 9 Pflichten der Mitglieder<br />
2. Die Mitglieder haben die vom Vorstand erlassenen Anordnungen sowie die bestehende Vereinsheimund<br />
Platzordnung zu beachten.<br />
3. Die Mitglieder müssen im Geschäftsjahr Arbeitsstunden für den Verein erbringen, oder hierfür als<br />
Ersatz Zahlungen leisten.<br />
4. Die passiven Mitglieder sowie die Teilnehmer der Welpenspielstunde und von Kursen sind als<br />
Nichtmitglieder von Arbeitsstunden befreit.<br />
§ 10 Finanzierung und Beitragszahlung<br />
1. Der Mitgliedsbeitrag für den Verein wird durch die Jahreshauptversammlung festgelegt. Jedes<br />
ordentliche Mitglied hat einen Vereinsbeitrag zu leisten, der bei Beginn des Geschäftsjahres zu<br />
entrichten ist.<br />
2. Der Verein ist daneben berechtigt, eine Aufnahmegebühr zu verlangen. Die Höhe wird durch die<br />
Jahreshauptversammlung festgelegt.<br />
3. Der Verein ist weiterhin berechtigt, für nicht geleistete Arbeitsstunden einen vom Vorstand<br />
festzulegenden Betrag einzuziehen bzw. im Vorgriff einzufordern. Nach dem Ableisten der<br />
Arbeitsstunden wird dieser Betrag zinslos wieder zurück erstattet.<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
III. Organe des Vereins und ihre Aufgaben<br />
Organe des Vereins sind:<br />
a. die Mitgliederversammlung<br />
b. der Vorstand<br />
§ 11 Organe des Vereins<br />
c. der Ausschuss (Vorstand und Ausschuss bilden zusammen die Vereinsleitung.)<br />
d. der Ehrenrat<br />
1. Die Mitgliederversammlung<br />
• Zum Schluss eines jeden Vereinsjahres findet bis spätestens zum 31.03. eine<br />
Mitgliederversammlung statt<br />
• Weitere Mitgliederversammlungen können bei Bedarf durchgeführt werden.<br />
• Der Vorstand ist dazu verpflichtet, wenn mindestens zehn Mitglieder eine<br />
Mitgliederversammlung beantragen.<br />
a. Zuständigkeit der Jahreshauptversammlung<br />
• Die Jahreshauptversammlung ist in allen den Verein betreffenden Angelegenheiten<br />
zuständig, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen übertragen sind. Die<br />
Jahreshauptversammlung ist insbesondere zuständig für:<br />
aa) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder<br />
ab) Prüfung der Rechnungsführung, der Kasse und der Bestände<br />
ac) Entlastung des Vorstandes und Kassenwartes<br />
ad) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren<br />
ae) Wahl der Vorstandsmitglieder<br />
af) Wahl der Kassenprüfer<br />
ag) Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern<br />
ah) Behandlung der Anträge von Mitgliedern, sowie der Abstimmung darüber<br />
b. Einberufung der Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung<br />
• Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist<br />
von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<br />
• Die Frist beginnt mit dem Tag der Aufgabe zur Post. Das Einladungsschreiben gilt den<br />
Mitgliedern als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich<br />
bekannt gegebene Adresse versandt worden ist.<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
c. Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung<br />
• Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom<br />
Stellvertreter, geleitet.<br />
• Bei Wahlen ist die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlvorganges einem durch die<br />
Mitgliederversammlung zu bestimmenden Wahlleiter zu übertragen.<br />
• Der Versammlungsleiter kann eine namentliche Abstimmung von Anträgen anordnen.<br />
• Die Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienen<br />
stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br />
• Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel sämtlicher<br />
Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand berechtigt,<br />
innerhalb von 30 Minuten eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist<br />
drum ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in<br />
der Einladung hinzuweisen.<br />
• Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, soweit die Satzung keine anderen Mehrheiten vorschreibt. Stimmenthaltungen<br />
und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt.<br />
• Zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern aus wichtigem Grund ist die Mehrheit von zwei<br />
Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Sie kann nur in einer<br />
Jahreshauptversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Zum<br />
Vorstandsmitglied ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen<br />
erhalten hat. Das Wahlverfahren regelt sich nach der Allgemeinen Geschäftsordnung.<br />
• Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom<br />
jeweiligen Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<br />
• Antrags-, stimm- und wahlberechtigt sind nur Mitglieder des Vereins.<br />
• Jugendliche ab 16 Jahren sind wahlberechtigt, können jedoch selbst noch nicht in die<br />
Vereinsleitung gewählt werden.<br />
d. Außerordentliche Mitgliederversammlung:<br />
2. Der Vorstand<br />
• Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich ein zu berufen,<br />
wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Der Vorstand ist berechtigt, zu<br />
außerordentlichen Mitgliederversammlungen, die von den Mitgliedern beantragt werden,<br />
weitere Tagesordnungspunkte einzubringen. Für die Einberufung einer außerordentlichen<br />
Mitgliederversammlung gilt eine Ladungsfrist von zwei Wochen.<br />
Der Vorstand besteht aus<br />
a. dem Vorsitzenden<br />
b. dem stellvertretenden Vorsitzenden<br />
c. dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
3. Der Ausschuss<br />
Der Ausschuss besteht aus:<br />
a. Kassenwart<br />
b. Schriftführer<br />
c. Jugendwart<br />
d. Ausbildungswart<br />
e. den Übungsleitern für die angebotenen Hundesportarten<br />
f. Platz- und Gerätewart<br />
g. Vereinsheimbeauftragte<br />
• Vorstand und Ausschuss werden in der Jahreshauptversammlung im 2-jährigen Turnus gewählt. Die<br />
Wahl erfolgt offen. Bei mehreren Vorschlägen wird auf Antrag geheim abgestimmt. Wählbar ist jedes<br />
ordentliche Mitglied. Scheidet während des Geschäftsjahres ein Vorstands- oder Ausschussmitglied aus,<br />
so kann die Vereinsleitung bis zur folgenden Mitgliederversammlung ein Mitglied kommissarisch mit<br />
der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen.<br />
• Ein Mitglied kann maximal zwei Positionen im Vorstand und/oder Ausschuss begleiten. Vorstand und<br />
Ausschuss müssen jedoch mindestens aus 5 verschiedenen Personen bestehen, Vorstand und<br />
Kassenwart müssen verschiedene Personen sein. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein<br />
Ehrenvorsitzender mit beratender Stimme in den Vorstand berufen werden.<br />
• Die Verteilung der Geschäfte regeln die Vorstands- und Ausschussmitglieder unter sich.<br />
Aufgaben der Vereinsleitung<br />
Der Vorsitzende vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Er<br />
beruft Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Auch die Versammlungen werden von ihm in<br />
Übereinstimmung mit dem Ausschuss einberufen und geleitet. Er überwacht die Ausführung der von der<br />
Mitgliederversammlung und der Vereinsleitung gefassten Beschlüsse. Er kann in Übereinstimmung mit der<br />
Mehrheit der Vereinsleitung Ausschussmitglieder bei grober Pflichtverletzung ihrer Tätigkeit innerhalb des<br />
Vereins entbinden. Weiterhin ist er berechtigt, Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert abzuschließen,<br />
den die Vereinsleitung festlegt. Bei Rechtsgeschäften, die diesen Betrag übersteigen, ist die Zustimmung<br />
der Mitgliederversammlung erforderlich. In abzuschließende Verträge ist die Bedingung aufzunehmen, dass<br />
stets nur der Verein und dieser nur mit seinem Vereinsvermögen haftet.<br />
Der stellvertretende Vorsitzende ist ebenfalls berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu<br />
vertreten. Olme Einschränkung seiner Einzelvertretungsbefugnis nach außen wird für das Innenverhältnis<br />
bestimmt, dass er von seiner Vertretungsbefugnis Gebrauch machen darf, wenn der 1. Vorsitzende<br />
verhindert ist.<br />
Der Schriftführer hat von jeder Sitzung und Versammlung ein Protokoll zu fertigen, das von ihm und dem<br />
Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Außerdem obliegt ihm die Erledigung des Schriftwechsels nach Angaben<br />
der Vorsitzenden.<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
Der Kassenwart verwaltet das Vermögen des Vereins und hat über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu<br />
führen. Unvorhergesehene oder größere Ausgaben müssen durch den Vorstand genehmigt werden. Der<br />
Ausgabenrahmen des Kassenwartes und des Vorstandes wird durch einen Beschluss der Vereinsleitung<br />
geregelt. Die Kasse ist mindestens einmal im Jahr vor der Hauptversammlung durch zwei von der<br />
Hauptversammlung gewählte Kassenprüfer zu prüfen. Sie müssen bei ordnungsgemäßer Führung der Kasse<br />
der Hauptversammlung die Entlastung des Kassierers empfehlen.<br />
Der Ausbildungswart koordiniert den Übungsbetrieb, wirkt selbsttätig mit und ist u.a. für die Schulung und<br />
Weiterbildung der Übungsleiter und Ausbilder zuständig. Zu seiner Unterstützung werden vom Ausschuss<br />
oder der Mitgliederversammlung Übungsleiter eingesetzt, die in den einzelnen Ausbildungs- und<br />
Sportbereichen tätig sind. Für jeden Teilnehmer am Sport- und Ausbildungsbetrieb ist eine der Eignung<br />
entsprechende Prüfung anzustreben. Die hundesportliche Arbeit muss sich an den vom swhv<br />
herausgegebenen Richtlinien orientieren.<br />
Der Jugendwart wird von den Kindern und Jugendlichen des Vereins ab 10 Jahre vorgeschlagen und auch<br />
von diesen bei der Hauptversammlung mit gewählt. Er kümmert sich um den Nachwuchs im Verein und<br />
leitet die Kindergruppe, in der Kinder und Jugendliche mit und ohne Hund betreut und geschult werden.<br />
Der Platz- und Gerätewart ist verantwortlich und zuständig für Pflege, Reparaturen und in Ordnung halten<br />
des Vereinsgeländes mit Übungsplätzen, Gebäuden, Einrichtungen, Gerätschaften und dem Vereinsheim. Er<br />
hat nach Absprache mit dem Vorstand die entsprechenden Arbeitseinsätze zu terminieren, die<br />
notwendigen Arbeitsmaßnahmen zu bestimmen und verantwortlich durchzuführen.<br />
Der Vereinsheimbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Belange rund um das Vereinsheim und<br />
verantwortlich zuständig für den Getränke-/Lebensmitteleinkauf, die Abrechnung mit dem Kassenwart, die<br />
Einteilung und Einweisung des Wirtschaftsdienstes sowie überwachend für die Einhaltung der Sauberkeit<br />
im Vereinsheim mit Abfallentsorgung durch den jeweiligen Wirtschaftsdienst oder durch speziell<br />
anberaumte Arbeitseinsätze.<br />
4. Ehrenrat<br />
a. Der Ehrenrat ist ein Schiedsgericht, welches bei der Jahreshauptversammlung gewählt wird und sich<br />
aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammensetzt.<br />
b. Der Ehrenrat ist zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des Vorstandes und<br />
Ausschusses, zwischen den Vereinsorganen und den Mitgliedern des Vereins, sowie zwischen den<br />
Vereinsmitgliedern selbst, sofern ein Beschluss der Vereinsleitung beansprucht wurde,<br />
c. Der Ehrenrat wird entweder als Berufungsinstanz für von der Vereinsleitung verhängte Strafen tätig,<br />
oder auf Antrag eines Mitglieds, der Vereinsorgane oder eines Vereinsmitglieds, sofern dieses seine<br />
Mitgliedsrechte im Verein gefährdet sieht.<br />
d. Der Ehrenrat kam folgende Entscheidungen treffen:<br />
• Die Feststellung, dass er für den Streitfall nicht zuständig ist<br />
• Erteilung einer Auflage an ein Mitglied oder an die Vereinsorgane<br />
• Verwarnung<br />
• Verweis<br />
• Verbot auf Zeit oder Dauer, ein Amt im Verein auszuüben<br />
• Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss auf Dauer<br />
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<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- - Vereinssatzung - -<br />
IV. Sonstige Bestimmungen<br />
§ 12 Ämter<br />
Sämtliche im Verein ausgeübte Ämter sind Ehrenämter!<br />
§ 13 Auflösung des Vereins<br />
1. Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitglieder nur in einer Mitgliederversammlung mit der<br />
Mehrheit von % der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.<br />
2. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vermögen zugunsten der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Mergentheim</strong>, die es zwei Jahre lang für <strong>Hundeverein</strong>szwecke bereit halten und nach Ablauf der<br />
Zweijahresfrist dem Tierschutzverein <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> zur Verfügung stellen muss. Beschlüsse über<br />
die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt<br />
werden.<br />
3. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter<br />
gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br />
§ 14 Änderung der Satzung<br />
Etwaige Änderungen der Satzung werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3 der anwesenden<br />
Mitglieder beschlossen.<br />
§ 15 Schlussbestimmung<br />
Die Satzung wurde auf Beschluss des Vorstandes verfasst und bei der am 22.01.2006 stattgefunden<br />
Versammlung bestätigt. Mit Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 05.03.2010 ist die Satzung<br />
geändert worden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, wird<br />
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
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