22.11.2013 Aufrufe

VEREINSSATZUNG - beim Hundeverein Bad Mergentheim eV

VEREINSSATZUNG - beim Hundeverein Bad Mergentheim eV

VEREINSSATZUNG - beim Hundeverein Bad Mergentheim eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

V E R E I N S S A T Z U N G


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ........................................................................................................................... 3<br />

§ 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND RECHTSFORM ................................................................................................................. 3<br />

§ 2 ZWECK UND AUFGABE DES VEREINS................................................................................................................................... 3<br />

§ 3 GEMEINNÜTZIGKEIT ........................................................................................................................................................ 4<br />

II. MITGLIEDSCHAFT ............................................................................................................................................... 5<br />

§ 4 MITGLIEDER .................................................................................................................................................................. 5<br />

§ 5 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT ......................................................................................................................................... 5<br />

§ 6 ERLÖSCHEN DER MITGLIEDSCHAFT .................................................................................................................................... 6<br />

§ 7 EHRENMITGLIEDER ......................................................................................................................................................... 6<br />

§ 8 RECHTE DER MITGLIEDER ................................................................................................................................................ 7<br />

§ 9 PFLICHTEN DER MITGLIEDER ............................................................................................................................................ 7<br />

§ 10 FINANZIERUNG UND BEITRAGSZAHLUNG ........................................................................................................................... 7<br />

III. ORGANE DES VEREINS UND IHRE AUFGABEN ..................................................................................................... 8<br />

§ 11 ORGANE DES VEREINS ................................................................................................................................................... 8<br />

IV. SONSTIGE BESTIMMUNGEN ..........................................................................................................................12<br />

§ 12 ÄMTER .................................................................................................................................................................... 12<br />

§ 13 AUFLÖSUNG DES VEREINS ............................................................................................................................................ 12<br />

§ 14 ÄNDERUNG DER SATZUNG ........................................................................................................................................... 12<br />

§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNG ................................................................................................................................................ 12<br />

2


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Rechtsform<br />

1. Der Verein führt den Namen <strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, in Abkürzung HV <strong>Bad</strong> MGH, und hat<br />

seinen Rechtssitz in <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>. Er wurde am 12.10.1995 gegründet und ist im Vereinsregister<br />

des Amtsgerichts <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> unter der Nummer VR 518 eingetragen.<br />

2. Der Verein ist Mitglied im Südwestdeutschen Hundesportverband (swhv).<br />

3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Zweck und Aufgabe des Vereins<br />

Zur Erfüllung des Vereinszwecks stellt sich der Verein den nachstehenden Aufgaben:<br />

1. Hundehaltern soll die Möglichkeit geboten werden, ihre Hunde in allen Bereichen auszubilden, an<br />

Erziehungs- und Ausbildungslehrgängen teilzunehmen und sich an hundesportlichen Prüfungen und<br />

Wettkampfdisziplinen zu beteiligen.<br />

2. Die hundesportliche Tätigkeit ist ausgerichtet auf die körperliche Ertüchtigung der Hundeführer und<br />

unterliegt sportlichen Grundsätzen.<br />

3. Der Verein unterstützt und berät alle Hundehalter seines Einzugsgebietes entsprechend seinen<br />

Möglichkeiten in allen Fragen, die mit der Anschaffung, Haltung und Erziehung von Hunden in<br />

Zusammenhang stehen.<br />

4. Der Verein fördert die Belange des Tierschutzes und beteiligt sich aktiv daran.<br />

5. Der Verein klärt die Öffentlichkeit zum Thema Hund auf, versucht die Hundeangst abzubauen und<br />

bekämpft die Hundefeindlichkeit.<br />

6. Der Verein führt Kinder und Jugendliche in wirkungsvoller Weise an den Hund mit all seinen<br />

Bedürfnissen und Verhaltensweisen heran und bringt ihnen den Hundesport mit seinen sportlichen<br />

Grundsätzen näher.<br />

7. Der Verein engagiert sich im sozialen Bereich und betreut u.a. Kindergärten, Kinderheime,<br />

Behinderteneinrichtungen und Seniorenheime mit einem Hundebesuchsprogramm.<br />

8. Der Verein lehrt mit dem Projekt "Kinder - Hunde, zwei Freunde, die sich verstehen" in den Schulen das<br />

richtige Verhalten von Kindern gegenüber Hunden.<br />

9. Der Verein gründete unter dem Dachverband des DRK eine Rettungshundestaffel und macht es sich zur<br />

Aufgabe, Hunde und Hundeführer ausfindig zu machen und zielgerichtet auszubilden, damit diese eine<br />

Rettungshundeeignungsprüfung ablegen können.<br />

10. Der Verein strebt eine intensive Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen und Tierheimen an und steht<br />

ihnen mit Rat und Tat zur Seite.<br />

3


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

§ 3 Gemeinnützigkeit<br />

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />

"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch die<br />

Errichtung von Übungsplätzen und Sportanlagen, sowie die Förderung sportlicher Übungen und<br />

Leistungen gemeinsam mit dem Hund verwirklicht.<br />

2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />

4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<br />

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den satzungsmäßigen Zwecken des Vereins fremd sind oder<br />

durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

4


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

II. Mitgliedschaft<br />

§ 4 Mitglieder<br />

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ohne Altersbegrenzung werden. Es wird<br />

unterschieden zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Als passive Mitglieder gelten Personen, die<br />

mit keinem Hund im Vereinsleben aktiv sind. Im Gegensatz zu den aktiven Mitgliedern sind sie nicht<br />

verpflichtet, jährliche Arbeitsstunden abzuleisten, bzw., für das Nichtableisten dieser Arbeitsstunden<br />

Geld zu bezahlen.<br />

2. Juristische Personen, Behörden, Verbände oder andere Körperschaften können dem Verein als<br />

ordentliche Mitglieder beitreten. Sie werden durch ihre gesetzlichen Vertreter oder ausdrücklich<br />

Bevollmächtigte vertreten.<br />

3. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Paare mit Kindern oder Alleinerziehende können eine<br />

Familienmitgliedschaft eingehen.<br />

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft<br />

1. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand<br />

in Form einer Beitrittserklärung.<br />

2. Bei nicht vollgeschäftsmäßigen Personen ist der Aufnahmeantrag vom gesetzlichen Vertreter durch<br />

Unterschrift zu genehmigen,<br />

3. Der Aufnahmeantrag ist für den Antragsteller bindend.<br />

4. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des<br />

Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller Gründe mitzuteilen. Das neue Mitglied akzeptiert<br />

mit seiner Unterschrift die bestehende Vereinsheim- und Platzordnung des Vereins sowie dessen<br />

Satzung und verbürgt sich dafür, dass der Hund wie vorgeschrieben entwurmt, geimpft und<br />

haftpflichtversichert ist.<br />

5. Gewerbsmäßige Hundeabrichter oder Hundehändler sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.<br />

5


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

1. Die Mitgliedschaft im Verein erlischt:<br />

• durch Ableben<br />

• durch Austritt<br />

• durch Ausschluss<br />

• durch Streichung von der Mitgliederliste<br />

• durch Auflösung des Vereins<br />

§ 6 Erlöschen der Mitgliedschaft<br />

2. Mit dem Tag der Wirksamkeit des Erlöschens enden die Mitgliedschaftsrechte. Hiervon bleiben die bis<br />

zur Beendigung der Mitgliedschaft entstandenen Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung<br />

rückständiger Beträge, unberührt.<br />

3. Der Austritt kann nur ZLm1 Ende eines Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Die Austrittserklärung<br />

muss bis spätestens 30.09. eines Jahres einem der Vorsitzenden zugegangen sein, andernfalls setzt sich<br />

die Mitgliedschaft und die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das folgende Jahr fort. Bei nicht voll<br />

geschäftsfähigen Mitgliedern ist die Austrittserklärung vom gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift zu<br />

bestätigen.<br />

4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es<br />

trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrags im Rückstand ist.<br />

Die Streichung darf frühestens zwei Monate nach Absendung der zweiten Mahnung erfolgen; in dieser<br />

Mahnung ist die Streichung von der Mitgliederliste zu erwähnen.<br />

5. Der Ausschluss erfolgt bei Nichtbeachtung der Satzung, sowie bei vereinsschädigendem Verhalten,<br />

wegen Verletzung der Vereinsinteressen. wegen Verübung unehrenhafter Handlungen in und<br />

außerhalb des Vereins. Der Ausschluss erfolgt nach einmaliger schriftlicher Ermahnung durch den<br />

Vorstand mit sofortiger Wirkung.<br />

6. Über den Ausschluss entscheidet die Vereinsleitung mit Stimmenmehrheit. Der Ausgetretene oder<br />

Ausgeschlossene geht aller Ansprüche an den Verein verlustig. Gegen den Beschluss steht dem<br />

Betroffenen Beschwerde <strong>beim</strong> Schiedsgericht des Vereins zu. Dieses entscheidet nach Prüfung aller<br />

Fakten. Beweismittel und Schriftsätze endgültig. Der weitere Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die<br />

Beschwerde muss innerhalb zweier Wochen nach Zustellung des Vorstandbeschlusses erfolgen.<br />

§ 7 Ehrenmitglieder<br />

Auf Vorschlag des Vorstandes können Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient<br />

gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung<br />

befreit, haben aber die Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder und erkennen die Vereinssatzung an.<br />

Gleiches gilt für langjährige Vorsitzende des Vereins, die zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden können.<br />

6


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

1. Die Mitglieder haben gleiche Rechte<br />

§ 8 Rechte der Mitglieder<br />

2. Die Mitglieder sind berechtigt die Einrichtungen und Anlagen des Vereins im Rahmen der Vereinsheimund<br />

Platzordnung zu benutzen, an den Veranstaltungen des Vereins teil zu nehmen und sich auf dem<br />

Vereinsgelände unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke zu betätigen. Einrichtungen des<br />

Vereins stehen nur den Mitgliedern des Vereins oder denjenigen Gästen zur Verfügung, denen der<br />

Vorstand den Zugang bzw. die Benutzung gestattet.<br />

3. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. Sie müssen jedoch<br />

fristgerecht <strong>beim</strong> Vorsitzenden eingehen.<br />

1. Die Mitglieder haben gleiche Pflichten.<br />

§ 9 Pflichten der Mitglieder<br />

2. Die Mitglieder haben die vom Vorstand erlassenen Anordnungen sowie die bestehende Vereinsheimund<br />

Platzordnung zu beachten.<br />

3. Die Mitglieder müssen im Geschäftsjahr Arbeitsstunden für den Verein erbringen, oder hierfür als<br />

Ersatz Zahlungen leisten.<br />

4. Die passiven Mitglieder sowie die Teilnehmer der Welpenspielstunde und von Kursen sind als<br />

Nichtmitglieder von Arbeitsstunden befreit.<br />

§ 10 Finanzierung und Beitragszahlung<br />

1. Der Mitgliedsbeitrag für den Verein wird durch die Jahreshauptversammlung festgelegt. Jedes<br />

ordentliche Mitglied hat einen Vereinsbeitrag zu leisten, der bei Beginn des Geschäftsjahres zu<br />

entrichten ist.<br />

2. Der Verein ist daneben berechtigt, eine Aufnahmegebühr zu verlangen. Die Höhe wird durch die<br />

Jahreshauptversammlung festgelegt.<br />

3. Der Verein ist weiterhin berechtigt, für nicht geleistete Arbeitsstunden einen vom Vorstand<br />

festzulegenden Betrag einzuziehen bzw. im Vorgriff einzufordern. Nach dem Ableisten der<br />

Arbeitsstunden wird dieser Betrag zinslos wieder zurück erstattet.<br />

7


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

III. Organe des Vereins und ihre Aufgaben<br />

Organe des Vereins sind:<br />

a. die Mitgliederversammlung<br />

b. der Vorstand<br />

§ 11 Organe des Vereins<br />

c. der Ausschuss (Vorstand und Ausschuss bilden zusammen die Vereinsleitung.)<br />

d. der Ehrenrat<br />

1. Die Mitgliederversammlung<br />

• Zum Schluss eines jeden Vereinsjahres findet bis spätestens zum 31.03. eine<br />

Mitgliederversammlung statt<br />

• Weitere Mitgliederversammlungen können bei Bedarf durchgeführt werden.<br />

• Der Vorstand ist dazu verpflichtet, wenn mindestens zehn Mitglieder eine<br />

Mitgliederversammlung beantragen.<br />

a. Zuständigkeit der Jahreshauptversammlung<br />

• Die Jahreshauptversammlung ist in allen den Verein betreffenden Angelegenheiten<br />

zuständig, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen übertragen sind. Die<br />

Jahreshauptversammlung ist insbesondere zuständig für:<br />

aa) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder<br />

ab) Prüfung der Rechnungsführung, der Kasse und der Bestände<br />

ac) Entlastung des Vorstandes und Kassenwartes<br />

ad) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren<br />

ae) Wahl der Vorstandsmitglieder<br />

af) Wahl der Kassenprüfer<br />

ag) Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern<br />

ah) Behandlung der Anträge von Mitgliedern, sowie der Abstimmung darüber<br />

b. Einberufung der Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung<br />

• Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist<br />

von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<br />

• Die Frist beginnt mit dem Tag der Aufgabe zur Post. Das Einladungsschreiben gilt den<br />

Mitgliedern als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich<br />

bekannt gegebene Adresse versandt worden ist.<br />

8


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

c. Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung<br />

• Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom<br />

Stellvertreter, geleitet.<br />

• Bei Wahlen ist die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlvorganges einem durch die<br />

Mitgliederversammlung zu bestimmenden Wahlleiter zu übertragen.<br />

• Der Versammlungsleiter kann eine namentliche Abstimmung von Anträgen anordnen.<br />

• Die Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienen<br />

stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br />

• Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel sämtlicher<br />

Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand berechtigt,<br />

innerhalb von 30 Minuten eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist<br />

drum ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in<br />

der Einladung hinzuweisen.<br />

• Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen, soweit die Satzung keine anderen Mehrheiten vorschreibt. Stimmenthaltungen<br />

und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt.<br />

• Zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern aus wichtigem Grund ist die Mehrheit von zwei<br />

Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Sie kann nur in einer<br />

Jahreshauptversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Zum<br />

Vorstandsmitglied ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

erhalten hat. Das Wahlverfahren regelt sich nach der Allgemeinen Geschäftsordnung.<br />

• Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom<br />

jeweiligen Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<br />

• Antrags-, stimm- und wahlberechtigt sind nur Mitglieder des Vereins.<br />

• Jugendliche ab 16 Jahren sind wahlberechtigt, können jedoch selbst noch nicht in die<br />

Vereinsleitung gewählt werden.<br />

d. Außerordentliche Mitgliederversammlung:<br />

2. Der Vorstand<br />

• Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich ein zu berufen,<br />

wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Der Vorstand ist berechtigt, zu<br />

außerordentlichen Mitgliederversammlungen, die von den Mitgliedern beantragt werden,<br />

weitere Tagesordnungspunkte einzubringen. Für die Einberufung einer außerordentlichen<br />

Mitgliederversammlung gilt eine Ladungsfrist von zwei Wochen.<br />

Der Vorstand besteht aus<br />

a. dem Vorsitzenden<br />

b. dem stellvertretenden Vorsitzenden<br />

c. dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden<br />

9


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

3. Der Ausschuss<br />

Der Ausschuss besteht aus:<br />

a. Kassenwart<br />

b. Schriftführer<br />

c. Jugendwart<br />

d. Ausbildungswart<br />

e. den Übungsleitern für die angebotenen Hundesportarten<br />

f. Platz- und Gerätewart<br />

g. Vereinsheimbeauftragte<br />

• Vorstand und Ausschuss werden in der Jahreshauptversammlung im 2-jährigen Turnus gewählt. Die<br />

Wahl erfolgt offen. Bei mehreren Vorschlägen wird auf Antrag geheim abgestimmt. Wählbar ist jedes<br />

ordentliche Mitglied. Scheidet während des Geschäftsjahres ein Vorstands- oder Ausschussmitglied aus,<br />

so kann die Vereinsleitung bis zur folgenden Mitgliederversammlung ein Mitglied kommissarisch mit<br />

der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen.<br />

• Ein Mitglied kann maximal zwei Positionen im Vorstand und/oder Ausschuss begleiten. Vorstand und<br />

Ausschuss müssen jedoch mindestens aus 5 verschiedenen Personen bestehen, Vorstand und<br />

Kassenwart müssen verschiedene Personen sein. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein<br />

Ehrenvorsitzender mit beratender Stimme in den Vorstand berufen werden.<br />

• Die Verteilung der Geschäfte regeln die Vorstands- und Ausschussmitglieder unter sich.<br />

Aufgaben der Vereinsleitung<br />

Der Vorsitzende vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Er<br />

beruft Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Auch die Versammlungen werden von ihm in<br />

Übereinstimmung mit dem Ausschuss einberufen und geleitet. Er überwacht die Ausführung der von der<br />

Mitgliederversammlung und der Vereinsleitung gefassten Beschlüsse. Er kann in Übereinstimmung mit der<br />

Mehrheit der Vereinsleitung Ausschussmitglieder bei grober Pflichtverletzung ihrer Tätigkeit innerhalb des<br />

Vereins entbinden. Weiterhin ist er berechtigt, Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert abzuschließen,<br />

den die Vereinsleitung festlegt. Bei Rechtsgeschäften, die diesen Betrag übersteigen, ist die Zustimmung<br />

der Mitgliederversammlung erforderlich. In abzuschließende Verträge ist die Bedingung aufzunehmen, dass<br />

stets nur der Verein und dieser nur mit seinem Vereinsvermögen haftet.<br />

Der stellvertretende Vorsitzende ist ebenfalls berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu<br />

vertreten. Olme Einschränkung seiner Einzelvertretungsbefugnis nach außen wird für das Innenverhältnis<br />

bestimmt, dass er von seiner Vertretungsbefugnis Gebrauch machen darf, wenn der 1. Vorsitzende<br />

verhindert ist.<br />

Der Schriftführer hat von jeder Sitzung und Versammlung ein Protokoll zu fertigen, das von ihm und dem<br />

Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Außerdem obliegt ihm die Erledigung des Schriftwechsels nach Angaben<br />

der Vorsitzenden.<br />

10


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

Der Kassenwart verwaltet das Vermögen des Vereins und hat über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu<br />

führen. Unvorhergesehene oder größere Ausgaben müssen durch den Vorstand genehmigt werden. Der<br />

Ausgabenrahmen des Kassenwartes und des Vorstandes wird durch einen Beschluss der Vereinsleitung<br />

geregelt. Die Kasse ist mindestens einmal im Jahr vor der Hauptversammlung durch zwei von der<br />

Hauptversammlung gewählte Kassenprüfer zu prüfen. Sie müssen bei ordnungsgemäßer Führung der Kasse<br />

der Hauptversammlung die Entlastung des Kassierers empfehlen.<br />

Der Ausbildungswart koordiniert den Übungsbetrieb, wirkt selbsttätig mit und ist u.a. für die Schulung und<br />

Weiterbildung der Übungsleiter und Ausbilder zuständig. Zu seiner Unterstützung werden vom Ausschuss<br />

oder der Mitgliederversammlung Übungsleiter eingesetzt, die in den einzelnen Ausbildungs- und<br />

Sportbereichen tätig sind. Für jeden Teilnehmer am Sport- und Ausbildungsbetrieb ist eine der Eignung<br />

entsprechende Prüfung anzustreben. Die hundesportliche Arbeit muss sich an den vom swhv<br />

herausgegebenen Richtlinien orientieren.<br />

Der Jugendwart wird von den Kindern und Jugendlichen des Vereins ab 10 Jahre vorgeschlagen und auch<br />

von diesen bei der Hauptversammlung mit gewählt. Er kümmert sich um den Nachwuchs im Verein und<br />

leitet die Kindergruppe, in der Kinder und Jugendliche mit und ohne Hund betreut und geschult werden.<br />

Der Platz- und Gerätewart ist verantwortlich und zuständig für Pflege, Reparaturen und in Ordnung halten<br />

des Vereinsgeländes mit Übungsplätzen, Gebäuden, Einrichtungen, Gerätschaften und dem Vereinsheim. Er<br />

hat nach Absprache mit dem Vorstand die entsprechenden Arbeitseinsätze zu terminieren, die<br />

notwendigen Arbeitsmaßnahmen zu bestimmen und verantwortlich durchzuführen.<br />

Der Vereinsheimbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Belange rund um das Vereinsheim und<br />

verantwortlich zuständig für den Getränke-/Lebensmitteleinkauf, die Abrechnung mit dem Kassenwart, die<br />

Einteilung und Einweisung des Wirtschaftsdienstes sowie überwachend für die Einhaltung der Sauberkeit<br />

im Vereinsheim mit Abfallentsorgung durch den jeweiligen Wirtschaftsdienst oder durch speziell<br />

anberaumte Arbeitseinsätze.<br />

4. Ehrenrat<br />

a. Der Ehrenrat ist ein Schiedsgericht, welches bei der Jahreshauptversammlung gewählt wird und sich<br />

aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammensetzt.<br />

b. Der Ehrenrat ist zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des Vorstandes und<br />

Ausschusses, zwischen den Vereinsorganen und den Mitgliedern des Vereins, sowie zwischen den<br />

Vereinsmitgliedern selbst, sofern ein Beschluss der Vereinsleitung beansprucht wurde,<br />

c. Der Ehrenrat wird entweder als Berufungsinstanz für von der Vereinsleitung verhängte Strafen tätig,<br />

oder auf Antrag eines Mitglieds, der Vereinsorgane oder eines Vereinsmitglieds, sofern dieses seine<br />

Mitgliedsrechte im Verein gefährdet sieht.<br />

d. Der Ehrenrat kam folgende Entscheidungen treffen:<br />

• Die Feststellung, dass er für den Streitfall nicht zuständig ist<br />

• Erteilung einer Auflage an ein Mitglied oder an die Vereinsorgane<br />

• Verwarnung<br />

• Verweis<br />

• Verbot auf Zeit oder Dauer, ein Amt im Verein auszuüben<br />

• Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss auf Dauer<br />

11


<strong>Hundeverein</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- - Vereinssatzung - -<br />

IV. Sonstige Bestimmungen<br />

§ 12 Ämter<br />

Sämtliche im Verein ausgeübte Ämter sind Ehrenämter!<br />

§ 13 Auflösung des Vereins<br />

1. Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitglieder nur in einer Mitgliederversammlung mit der<br />

Mehrheit von % der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.<br />

2. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vermögen zugunsten der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Mergentheim</strong>, die es zwei Jahre lang für <strong>Hundeverein</strong>szwecke bereit halten und nach Ablauf der<br />

Zweijahresfrist dem Tierschutzverein <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> zur Verfügung stellen muss. Beschlüsse über<br />

die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt<br />

werden.<br />

3. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter<br />

gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br />

§ 14 Änderung der Satzung<br />

Etwaige Änderungen der Satzung werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3 der anwesenden<br />

Mitglieder beschlossen.<br />

§ 15 Schlussbestimmung<br />

Die Satzung wurde auf Beschluss des Vorstandes verfasst und bei der am 22.01.2006 stattgefunden<br />

Versammlung bestätigt. Mit Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 05.03.2010 ist die Satzung<br />

geändert worden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, wird<br />

dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!